• Kostenübernahme von 50% (gesetzlicher Anspruch)
  • Zuschuss einzelner Bundesländer
  • Mehrleistung "BKK Kinderwunsch"

Künstliche Befruchtung

Die WMF BKK unterstützt ungewollt kinderlose Paare bei einer künstlichen Befruchtung mit einer Kostenübernahme von 50 %  – vorausgesetzt, die gesetzlichen Vorgaben sind gegeben.

Diese Kostenübernahme lässt sich mit den Zuschüssen der einzelnen Bundesländer kombinieren. Zusätzlich haben Sie als WMF BKK Versicherter die Möglichkeit, am Programm „BKK Kinderwunsch“ teilzunehmen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Gesetzgeber legt folgende Bedingungen fest:
  • Das betroffene Paar ist verheiratet.
  • Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten verwendet werden.
  • Vor Aufnahme einer künstlichen Befruchtung lässt sich das Paar von einem Arzt, der diese Behandlung nicht selbst durchführt, über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte beraten.
  • Beide Ehegatten lassen vor Aufnahme der Behandlung einen AIDS-Test machen.
  • Die Versicherten müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
  • Frauen dürfen das 40. und Männer das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Vor der Behandlung muss der WMF BKK ein Behandlungsplan vorgelegt werden, damit eine qualitative Behandlung abgesichert werden kann.

Welche Behandlungsformen können von uns unterstützt werden?

Die Erfolgschancen einer künstlichen Befruchtung hängen nicht nur von den persönlichen Voraussetzungen der Ehepartner ab, sondern auch von der medizinischen Sorgfalt, die in jeder Phase der Behandlung ausgeübt wird. Folgende Behandlungsformen stehen zur Disposition:

  • Insemination: Spermien gelangen über einen Katheter direkt in die Gebärmutter, den Gebärmutterhals oder in den Eileiter.
  • In-Vitro-Fertilisation (IVF): Spermien und Eizelle werden einander außerhalb des Körpers zugeführt, ein so entstandenes Embryo wird dann in die Gebärmutter übertragen.
  • Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI): Bei der Spermien außerhalb des Körpers in die Eizelle injiziert werden. Ein so entstandenes Embryo wird dann in die Gebärmutter übertragen.
  • Intratubarer Gameten Transfer: Sperma und (vorab entnommene) Eizellen werden gemeinsam im Eileiter implantiert.

Für alle Versicherten, bei denen die Maßnahme erfolgreich war, begleiten wir die Schwangerschaft mit umfangreichen Mehrleistungen und generieren dadurch eine besondere Sicherheit. Nach der Geburt kümmern wir uns mit zusätzlichen Vorsorgeuntersuchung und Schutzimpfungen um Sie und Ihr Kind.

 

Mehrleistung „BKK Kinderwunsch“

Als Versicherter bei der WMF BKK können Sie von der Teilnahme an „BKK Kinderwunsch“ profitieren. Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen unterstützt Sie das Programm folgendermaßen:

  • Erhöhung der Altersgrenze der Frau von 40 auf 42 Jahre
  • die einmalige Kostenbeteiligung an einem Kryozyklus in Höhe von 350 Euro
  • die einmalige Kostenbeteiligung an einer Blastozystenkultur nach Transfer in Höhe von 250 Euro
  • eine einmalige Beteiligung an einem über die Regelleistung hinausgehenden vierten Behandlungsversuch mit einem Zuschuss je nach Behandlungsverfahren ist möglich (vorausgesetzt, beide Partner sind bei der WMF BKK versichert)
  • ein Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) ist möglich
  • maximal zwei (statt drei) Embryonen werden transferiert (zur Reduzierung von Mehrlingsschwangerschaften)
  • sind noch kryokonservierte Eizellen vorhanden, wird auf belastende hormonelle Stimulationstherapien bei der Frau soweit wie möglich verzichtet (Reduzierung von Kosten der Medikamente)

Voraussetzung für die Teilnahme am Programm

  • die Ehepartner sind über 25 Jahre alt
  • die Teilnahme ist von der WMF BKK genehmigt
  • die Teilnahmeerklärung wurde von den Versicherten unterschrieben

Die Teilnahme ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung. Sie erhalten eine umfassende Erklärung zu den Inhalten und Zielen des Programms von Ihrem/-er Programmteilnehmenden Arzt/Ärztin.

Patienteninformationen zu „BKK Kinderwunsch“ (PDF)

Die einzelnen Schritte der Kostenübernahme

  • Beide Ehepartner sind bei der WMF BKK versichert. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung sind erfüllt.
  • Den von Ihrem behandelnden Arzt erstellten Behandlungsplan bei uns einreichen. Ihr Behandlungsplan wird von der WMF BKK geprüft und genehmigt. Wenn Sie Ihren Behandlungsplan von uns zurückerhalten, können Sie mit Ihrer Behandlung beginnen.
  • Die Hälfte der Behandlungskosten wird direkt vom behandelnden Arzt über die Versichertenkarte mit der WMF BKK abgerechnet.
  • Die weitere Hälfte wird Ihnen in Rechnung gestellt.

Hinweis Satzungsänderung

Bitte beachten Sie, dass sich die Regelung bei einer künstlichen Befruchtung geändert haben:

Bis zum 31.12.2019 war ein Kostenzuschuss in Höhe von 100% möglich. 

Vom 01.01.2020 bis zum 31.05.2020 wurde ein Kostenzuschuss bis zu 1.000 Euro pro Person gewährt.

Diese Regelung wurde durch die Mehrwerte aus dem bundesweiten Vertrag „BKK Kinderwunsch“ abgelöst.


Unsere Leistungen bei Schwangerschaft und Baby

Gesundheitsfinder

Finden Sie schnell und einfach die passenden Gesundheitsdienstleister – ob Arzt, Klinik, Hebamme oder Pflegeeinrichtung.

Digitale Hebammenberatung Kinderheldin

Wir bieten unseren Versicherten mit Kinderheldin eine digitale Hebammenberatung rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und das 1. Lebensjahr des Kindes an. Kostenlos, per Chat, Telefon oder Videocall.

Vorsorgeprogramm „Hallo Baby“

Das kostenfreie Vorsorgeprogramm „Hallo Baby“ dient zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen. Es begünstigt so eine sichere Schwangerschaft und Geburt.

Künstliche Befruchtung

Die WMF BKK unterstützt ungewollt kinderlose Paare bei einer künstlichen Befruchtung durch das Programm „BKK Kinderwunsch“.

Schwangerschaft Leistungsplus

Schon während der Schwangerschaft profitieren werdende Eltern von den Leistungen der WMF BKK, um die gesunde Entwicklung des Babys zu fördern.

Osteopathie

Bei der WMF BKK versicherte Säuglinge erhalten bis zum Ende des 1. Lebensjahres einen Zuschuss von bis zu 120 Euro für osteopathische Leistungen. Erwachsene Versicherte erhalten jährlich einen Zuschuss von 20 Euro.

Familienplanung

Ganz egal ob ärztliche Beratung zur Familienplanung oder zu Verhütungsmitteln: Wir kommen für die Kosten auf.

Mutterschaftsgeld

Keine finanziellen Sorgen für (werdende) Mütter: Kurz vor und nach der Geburt zahlen wir Ihnen Mutterschaftsgeld.

Hebammen-Rufbereitschaft

Mehr Sicherheit für Schwangere: Wir bezuschussen die Rufbereitschaft einer freiberuflichen Hebamme mit 250 Euro je Schwangerschaft.

Geburtsvorbereitung

Die WMF BKK übernimmt Aufwendungen für Geburts-vorbereitung, Hebammenhilfe, Arznei- und Hilfsmittel in vollem Umfang.

Geburtsvorbereitungskurs für Väter

Für werdende Väter bezuschussen wir den Geburtsvorbereitungskurs durch einen berechtigten Leistungserbringer.

Schwangerschaftsbetreuung

Schutz und Geborgenheit von Anfang an: Schwangere und Mütter genießen bei der WMF BKK ganz besonderen Schutz.