250 Euro Zuschuss zu Hebammen-Leistungen

Sie möchten sich als Schwangere durch die Unterstützung einer Hebamme ein Plus an Sicherheit verschaffen? Wir helfen Ihnen dabei und bezuschussen die Rufbereitschaft einer freiberuflichen Hebamme mit 250 Euro je Schwangerschaft.

So können Sie Ihren Zuschuss in Anspruch nehmen

  • Wir erstatten die Kosten, die von der 37. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung für die Rufbereitschaft einer freiberuflich tätigen Hebamme entstehen.
  • Voraussetzung ist, dass die Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen bzw. zu Ihrer Versorgung berechtigt ist.
  • Die Rufbereitschaft der Hebamme muss eine 24-stündige Erreichbarkeit und die sofortige Bereitschaft zu einer mehrstündigen Geburtshilfe umfassen.
  • Für die Erstattung legen Sie uns einfach die Originalrechnung der Hebamme vor.

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