Für das BAföG-Amt benötige ich eine Bescheinigung. Wo kann ich diese anfordern?

Ich möchte mich als Student/in bei der WMF BKK versichern

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Kann ich mich auch bei der WMF BKK versichern, wenn ich aktuell privat versichert bin und anfange zu studieren?

Sofern die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Studenten erfüllt sind, können Sie sich bei der WMF BKK pflichtversichern. Siehe hierzu auch die Antworten auf die Frage:

„ Wann tritt die Pflichtversicherung als Student/in ein?“

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Wann tritt die Pflichtversicherung als Student/in ein?

Die Krankenversicherung als Student tritt ein, wenn Sie:

  • an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind o nicht hauptberuflich selbständig oder anderweitig krankenversichert sind, zum Beispiel als Arbeitnehmer oder Arbeitslosengeldbezieher.
  • nicht in einem anderen Staat krankenversichert sind und aus dieser Krankenversicherung Leistungen erhalten können.

Legen Sie uns hierzu Ihre Immatrikulationsbescheinigung vor.

Wann beginnt die Versicherung als Student/in?

  • mit dem Beginn des Semester, aber frühestens mit dem Tag der Einschreibung oder
  • am Tag nach Ablauf der Familienversicherung

Ich fange an zu studieren. Wie lange kann ich familienversichert bleiben?

Bei Erfüllen der Voraussetzungen für die Familienversicherung sind Studenten längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei familienversichert.

Wurde Wehr- oder Zivildienst oder ein gesetzlich geregelter Freiwilligendienst geleistet, führt dies zur Verlängerung der Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn sich das Studium direkt an das Abitur und den geleisteten Dienst anschließt. Der Verlängerungszeitraum kann je nach Dienst unterschiedlich ausfallen. Wenn Sie über Ihren Ehe-oder Lebenspartner/in familienversichert sein können, gibt es keine Altersgrenze.

Wichtig: Ihr monatliches Einkommen darf höchstens 505 Euro oder bei einem Minijob (geringfügige Beschäftigung) 538 Euro betragen.

Ich war bisher familienversichert und muss mich jetzt als Student/in selbst versichern? Was muss ich tun?

Mit Vollendung des 25. Lebensjahres müssen sich die meisten Studenten selbst versichern. Wenn Sie bisher bei uns familienversichert waren, kümmern wir uns für Sie um die rechtzeitige Umstellung Ihres Krankenversicherungsschutzes. Sie werden hierzu von uns direkt kontaktiert.

Wenn Sie bisher noch nicht bei der WMF BKK versichert waren können Sie hier die Mitgliedschaft bei uns beantragen:

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Wie muss ich mich versichern, wenn ich neben dem Studium arbeite?

  • Minijob: Sie dürfen monatlich bis zu 538 Euro verdienen.
  • Kurzfristige Beschäftigung: Da der Job im Vorfeld auf höchstens drei Monate (70 Arbeitstage) im Jahr befristet ist, bleiben Sie als Student/in versichert.
  • Aufnahme einer Tätigkeit als Werkstudent/in:
    Die Höhe des Einkommens ist nicht relevant, allerdings ist die 20-Stunden-Regel zu beachten. Das heißt, dass Sie in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. In den Semesterferien können Sie mehr Stunden arbeiten.

    Sofern Sie überwiegend in den Abend- und Nachtstunden arbeiten oder am Wochenende, dann dürfen Sie auch mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, allerdings nicht mehr als 26 Wochen im Jahr.
     
  • Sie planen die Aufnahme einer Tätigkeit als Werkstudent oder die Aufnahme eines Praktikums?
    Nehmen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit/des Praktikums direkt Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf. Wir beraten Sie gerne umfassend zu Ihrem Krankenversicherungsschutz.

Wie hoch ist der Beitrag in der Krankenversicherung der Studenten?

Als Student/in erhalten Sie bei uns Top Versicherungsschutz für monatlich...

  • 95,98 Euro in der Krankenversicherung
  • 27,61 Euro (32,48 Euro für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr) in der Pflegeversicherung

Wie zahle ich die Beiträge an die WMF BKK?

Sie erteilen uns ein Lastschriftmandat und wir buchen Ihre Beiträge dann rechtzeitig monatlich von Ihrem Konto ab.

  • Anforderung Formular SEPA-Lastschriftmandat

Dieses ist ausgefüllt und unterschrieben bei uns einzureichen.

Sofern Sie uns kein Lastschriftmandat erteilen möchte, sind die Beiträge für das Semester im Voraus zu entrichten.

Wie lange kann ich in der Krankenversicherung der Studenten versichert bleiben?

Die Krankenversicherung der Studenten endet mit Ablauf des Semesters, in welchem Sie Ihr Studium beenden, sich exmatrikulieren oder das 30. Lebensjahr vollenden.

Gibt es Verlängerungsgründe für die Versicherung als Student/in?

Unter bestimmten Voraussetzungen können wir die Versicherung über das 30. Lebensjahr hinaus verlängern. Voraussetzung für die Verlängerung der Semestergrenze ist, dass die Gründe während des Studiums eingetreten sind.

Verlängerungsgründe sind:

  • Erkrankung
  • Behinderung
  • Geburt eines Kindes
  • Betreuung behinderter oder erkrankter Angehöriger
  • Mitarbeit im Gremium der Hochschule

Verlängerungsgründe für die Altersgrenze sind beispielsweise:

  • Nichtzulassung zum Studium
  • Grundwehr-/Zivildienst
  • Freiwilliges soziales Jahr
  • Zweiter Bildungsweg
  • Bundesfreiwilligendienst
  • Vergleichbare anerkannte Freiwilligendienste

Meine Versicherung als Student endet, weil ich das 30. Lebensjahr überschritten habe. Wie hoch ist mein Beitrag?

Für die Dauer von längstens 6 Monaten können Sie sich noch zu einem ermäßigten Beitrag bei der WMF BKK freiwillig weiterversichern, sofern Sie weiter immatrikuliert sind und Ihre monatlichen beitragspflichten Einnahmen nicht über 991,67 Euro im Monat liegen. Im Anschluss daran zahlen Sie den regulären Beitrag für freiwillig Versicherte. Die Höhe der Beiträge hängen von Ihrem Einkommen ab.

Mein Studium endet. Wie muss ich mich weiterversichern?

Grundsätzlich endet die Krankenversicherung der Studenten erst mit Ablauf des Semesters, in welchem Sie zuletzt eingeschrieben waren.

Nehmen Sie direkt Kontakt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf, damit wir Sie umfassend über Ihren weiteren Versicherungsschutz beraten können und beispielsweise bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung alles Notwendige für Sie in die Wege leiten können.

Wie ist es, wenn ich innerhalb der EU studiere, aber weiterhin an einer deutschen Hochschule immatrikuliert bin?

Wenn Sie an einer Hochschule in der EU, in der Schweiz, in Island, Liechtenstein oder Norwegen studieren und weiterhin an einer zugelassenen deutschen Hochschule immatrikuliert sind, bleiben Sie weiterhin bei der WMF Betriebskrankenkasse versichert. Entweder über die Familienversicherung oder im Rahmen der Krankenversicherung der Studenten.

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte, erhalten Sie in den oben aufgeführten Staaten alle medizinisch notwendigen Leistungen. Wir empfehlen zusätzlich den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung.

Unser Angebot an Zusatzversicherungen:
ExtraPlus - private Ergänzungsversicherung der Barmenia Krankenversicherung a. G.

Wie bin ich versichert, wenn ich außerhalb von Europa studieren möchte?

Nehmen Sie direkt Kontakt mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf, damit wir Sie umfassend über Ihren weiteren Versicherungsschutz beraten können.

Wie bin ich versichert, wenn ich ein duales Studium aufnehme?

Es tritt Versicherungspflicht als Arbeitnehmer in allen Zweigen der Sozialversicherung ein und Sie werden mit Beginn des dualen Studiums selbst Mitglied der WMF Betriebskrankenkasse.

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