Maßgeblich unterstützt und entlastet
So lange wie möglich in der gewohnten Umgebung zu leben wünschen sich die meisten pflegebedürftigen Menschen. Mit unseren zahlreichen Angeboten und Leistungen bieten wir unseren Versicherten die nötige, finanzielle Unterstützung und Entlastung, um diesem Wunsch nachzukommen. Wer sich für die Pflege zu Hause entscheidet, kann folgende unterstützende Leistungen in Anspruch nehmen.
Pflegegeld
Versicherte, die sich eigenständig zu Hause durch einen Angehörigen oder nahestehenden Menschen pflegen lassen, haben Anspruch auf Pflegegeld. Diese finanzielle Leistung der Pflegeversicherung wird direkt an den pflegebedürftigen Menschen gezahlt, der das Pflegegeld oder einen Anteil direkt an die Pflegeperson weitergeben kann. Wie er das Geld letztendlich verwendet, kann er selbst entscheiden.
Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes ergibt sich aus dem Pflegegrad:
Höhe des monatlichen Pflegegeldes
Pflegegrad | Betrag |
---|---|
Pflegegrad 1 | 125 Euro* |
Pflegegrad 2 | 316 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro |
* Versicherte mit dem Pflegegrad 1 erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro.
Hilfsmittel
Um möglichst selbstständig und beschwerdefrei leben zu können als auch die Pflege zu Hause zu erleichtern, bezahlen wir Pflegehilfsmittel wie:
- Pflegebetten und -tische, Bettzurichtungen und Pflegeliegestühle
- Waschsysteme und Produkte zur Körperpflege und Hygiene im Bett
- Notrufsysteme zur selbstständigeren Lebensführung und Mobilität
- Lagerungsrollen zur Linderung von Beschwerden
Pflegehilfsmittel können zuzahlungsfrei leihweise erlassen werden. Bei Hilfsmitteln, die nicht leihweise erlassen werden, übernimmt der Versicherte eine Zuzahlung von 10 Prozent bzw. maximal 25 Euro pro Pflegehilfsmittel.
Für den Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel erhalten Versicherte von uns einen Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat.
Kurzzeitpflege
Wer beispielsweise im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung nur auf kurzzeitige vollstationäre Pflege angewiesen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Diese gilt für maximal acht Wochen in einem Kalenderjahr und bis zu einem Betrag in Höhe von 1.612 Euro.
Unser BKK Pflegefinder hilft Ihnen dabei, eine entsprechende Einrichtung zur Kurzzeitpflege in Ihrer Nähe zu finden.
BKK Pflegefinder
Verhinderungspflege
Wenn sich die Pflegeperson beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub nicht um den pflegebedürftigen Menschen kümmern kann, übernehmen wir unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die Verhinderungspflege. Dies gilt für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr und bis zu einem Betrag in Höhe von 1.612 Euro.
Die Leistung der Verhinderungspflege beschränkt sich dabei nicht nur auf das eigene zu Hause, sondern gilt auch für die Pflege in einem Krankenhaus, einer Rehabilitationseinrichtung oder einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung.
Pflegesachleistung
Im Falle der Pflege durch einen Pflegedienst übernehmen wir die Kosten für diese häusliche Pflegehilfe. Die Höhe des Maximalbetrages ist dabei abhängig vom Pflegegrad:
Höhe der Kostenübernahme
Pflegegrad | Betrag |
---|---|
Pflegegrad 1 | 125 Euro* |
Pflegegrad 2 | 689 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.298 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995 Euro |
* Der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro kann auch für die Sachleistung durch einen Pflegedienst verwendet werden.
Tages- und Nachtpflege
Manchmal ist es dem Angehörigen nicht möglich, sich rund um die Uhr um den pflegebedürftigen Menschen zu kümmern. Dies kann beispielsweise bei eigener Berufstätigkeit der Fall sein. Dann kann teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege eine gute Lösung sein.
Wir unterstützen Sie finanziell bei den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der medizinischen Behandlungspflege als auch der sozialen Betreuung. Die Höhe des Maximalbetrages ist dabei abhängig vom Pflegegrad:
Höhe des Zuschusses
Pflegegrad | Betrag |
---|---|
Pflegegrad 1 | 125 Euro* |
Pflegegrad 2 | 689 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.298 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995 Euro |
* Der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro kann auch für die Tages- und Nachtpflege verwendet werden.
Wohnumfeldverbesserung
Manchmal wird durch eine plötzlich einsetzende Pflegebedürftigkeit eine Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes notwendig, um die Pflege in den eigenen vier Wänden gewährleisten zu können. Dies bezieht sich auf Umbaumaßnahmen und technische Hilfen gleichermaßen.
Eine Wohnumfeldverbesserung bezuschussen wir bis zu einem Betrag in Höhe von 4.000 Euro.
Ihre Ansprechpartnerinnen rund ums Thema Pflege
Sachleistungen/Pflegeversicherung
Erika Kirsch
F 07331 9334-609
Leitung Sachleistungen / Expertin für Sachleistungen
Katrin Hildebrandt
F 07331 9334-609