Die elektronische Patientenakte

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Versicherte ihre Gesundheit stets im Blick, ebenso wie die Menschen, die sie medizinisch versorgen. Ab dem 15. Januar 2025 wird die ePA für alle Teil der Regelversorgung. Somit wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland weiter vorangetrieben. Nach höchsten Sicherheitsstandards werden individuelle Gesundheitsdaten zentral in der Akte abgespeichert.

Welche Vorteile die ePA für alle bringt, die Funktionen sowie Antworten auf die häufigsten Fragen hat die gematik, die für die Umsetzung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen zuständig ist, auf ihren Seiten zusammengefasst.

Vorteile der ePA

  • Alle Daten zur Ihrer Gesundheit immer im Blick
  • Im Notfall schnell einsehbar
  • Medizinische Unterlagen sicher und zentral an einem Ort
  • Doppeluntersuchungen werden vermieden
  • Ob und welche Daten dort gespeichert werden, entscheiden Sie selbst
  • Die ePA ist im Google Play Store oder im App Store erhältlich.

Rufen Sie sich folgende Szene vor Augen

Sie haben einen Termin bei Ihrem Hausarzt. Ehe er die Behandlung beginnt, wird er vermutlich in eine Akte oder seinen PC schauen. So weiß er, welche Vorerkrankungen Sie haben, wie Ihre vorherigen Körperwerte waren oder welche Medikamente Sie nehmen. Das ist gut und wichtig für eine passende Behandlung und, um Nebenwirkungen zu vermeiden.

Nur: Was, wenn Sie anderswo medizinische Hilfe brauchen? Damit alle Helfer auf diesem Stand sein können, gibt es die ePA.

Kontrolle soll bei Ihnen liegen

Sie können jederzeit Einblick nehmen, welche Ihrer Gesundheitsdaten in der ePA gespeichert werden – und Inhalte auf Wunsch löschen. Auch, wer Zugriff erhält, bestimmen Sie allein: ob Arzt, ob Krankenhaus oder wir als Ihre WMF BKK. Möchte jemand anderes Einblick nehmen, müssen Sie dies zunächst mittels Ihrer Gesundheitskarte explizit freigeben. Damit das System funktioniert, werden u. a. Arztpraxen und Krankenhäuser an die notwendige sogenannte Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen.

Was kann die ePA alles speichern

Zum Start sind noch nicht alle Funktionen verfügbar – die ePA soll aber konstant erweitert werden. So können Sie zukünftig aller Voraussicht nach folgende Informationen darin speichern lassen:

  • Notfalldaten
  • Therapien und Diagnosen
  • Befunde und Behandlungsberichte
  • Impfungen
  • elektronische Medikationspläne und Arztbriefe
  • weitere, persönlich definierte Gesundheitsdaten
  • Bonushefte

Sie als Nutzer haben die alleinige Datenhoheit und können bestimmen, ob und wer wie lange Zugriff auf Ihre Akte haben soll. Auch ist es dann möglich, dass die eigene ePA durch dritte, persönliche Vertreter geführt wird. Das ist beispielsweise bei Pflegebedürftigen von Vorteil, die die ePA selbst nicht bedienen können.

Flexibel und praktisch

Als gesetzlich Versicherte haben Sie ab sofort Anspruch darauf, eine solche ePA von uns zu erhalten. Die Nutzung via Smartphone App ist freiwillig. Auch können persönliche Vertreter bestimmt werden, die diese App dann bedienen und führen können.

ePA Datenschutzhinweise ab 12.06.2024

ePA Nutzungsbedingungen ab 01.01.2022

Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V

Neu: Desktop-Client

Für Versicherte mit einer bestehender ePA gibt es ab sofort einen Desktop-Client für Windows und Linux. Diesen Desktop-Client können Sie auf der Seite unseres Rechnenzentrums herunterladen: https://epaclient.de

Neue Nutzerregistrierung und Einrichtung der ePA ist über den Desktop-Client nicht möglich.

Sie haben noch Fragen? Ich berate Sie gerne.

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema elektronische Patientenakte ist:

Verträge, DMP-Programme
Steffen Dangelmaier

T 07331 9334-662

F 07331 9334-609

sdangelmaier(at)wmf-bkk.de