Rund um die Uhr betreut und versorgt
Den Zeitpunkt für einen Umzug in ein Pflegeheim festzulegen gehört für viele Angehörige zu einer der schwierigsten Entscheidungen. Spätestens wenn die Pflege zu Hause wegen zunehmender Pflegebedürftigkeit nur noch schwer umzusetzen ist, ist ein Umzug für alle Beteiligten oft die bessere Lösung.
Nicht selten fürchten pflegebedürftige Menschen durch einen Umzug in ein Pflegeheim gewisse Einschränkungen ihres selbstbestimmten Lebens. Doch das Gegenteil ist der Fall: In einer Pflegeinrichtung wird der pflegebedürftige Mensch ganztags betreut und versorgt – und kann an einem vielfältigen Freizeitangebot teilnehmen, dass auf seine individuellen Einschränkungen abgestimmt ist.
Für den gewissen Wohlfühlfaktor ist die richtige Wahl des Pflegeheims wichtig. Unser BKK Pflegefinder kann Ihnen dabei helfen, die passende Einrichtung zu finden.
Um das Leben in einem Pflegeheim zu finanzieren, zahlen Versicherte einen Eigenanteil, der sich aus dem Pflegegrad ergibt. Zur finanziellen Entlastung bezuschussen wir diesen Eigenanteil monatlich mit einem Pauschalbetrag. Dieser Kostenzuschuss gilt für pflegebedingte Aufwendungen als auch für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung.
BKK Pflegefinder
Höhe des monatlichen Zuschusses
Pflegegrad | Betrag |
---|---|
Pflegegrad 1 | 125 Euro* |
Pflegegrad 2 | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.262 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.775 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.005 Euro |
* Versicherte mit dem Pflegegrad 1 erhalten von uns einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, der auch für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim eingesetzt werden kann.
Ihre Ansprechpartnerinnen rund ums Thema Pflege
Sachleistungen/Pflegeversicherung
Erika Kirsch
F 07331 9334-609
Leitung Sachleistungen / Expertin für Sachleistungen
Katrin Hildebrandt
F 07331 9334-609