Verwöhn dich und deinen Geldbeutel
Das lohnt sich!
Du kümmerst dich um deine Gesundheit und bist sportlich aktiv? Dann belohnen wir dich in unserem Bonusprogramm – wir feiern dein Gesundheitsbewusstsein.
- 150 € Zuschuss zum EGYM Wellpass
- 50 € für die Mitgliedschaft im Fitness-Studio oder Sportverein
- 5 € für jede Vorsorgeuntersuchung
- 5 € für jede Schutzimpfung
- kostenlose professionelle Zahnreinigung bei unseren Partnerpraxen
- Übernahme aller empfohlenen Schutzimpfungen
- erweitertes Vorsorgeangebot für Kinder und Jugendliche
EGYM Wellpass: trainieren und 150 € sichern
Dein Arbeitgeber bietet den EGYM Wellpass an? Als Versicherter der WMF BKK bekommst du dafür 12,50 € pro Monat, insgesamt bis zu 150 € Zuschuss im Jahr.
- EGYM Wellpass 6 Monate nutzen
- Mitgliedsbescheinigung einreichen
per Mail an egym(at)wmf-bkk.de - 12,50 € Zuschuss pro Monat werden nach Prüfung auf dein Konto überwiesen
Hinweis:
Diese Leistung wird nach § 14a der Satzung der WMF BKK ausbezahlt und wird auf den Gesamtbonus angerechnet.
Mitglied werden, vom Bonus profitieren
Der Wechsel geht ganz entspannt und einfach: Mitgliedschaftsantrag online ausfüllen und fertig.
Nachweise online einreichen
WMF BKK Suite herunterladen und direkt loslegen
Unser Bonusprogramm funktioniert ganz einfach:
- Nachweis in der WMF BKK Suite im Web oder per App hochladen
- Bonus kassieren
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Download der WMF-BKK-App
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Bonusprogramm der WMF BKK?
Mit dem Bonusprogramm belohnt dich die WMF BKK, wenn du aktiv etwas für deine Gesundheit tust – zum Beispiel durch Mitgliedschaft im Fitnessstudio, Vorsorgeuntersuchungen oder Schutzimpfungen.
Wer kann am Bonusprogramm der WMF BKK teilnehmen?
Am Bonusprogramm können Versicherte der WMF BKK teilnehmen. Auch Kinder können Bonus sammeln, zum Beispiel durch Vorsorgeuntersuchungen, Zahnvorsorge, Schutzimpfungen oder Sportangebote.
Am einfachsten geht das in der WMF BKK Suite: Bonusaktivität nachweisen und schon schreiben wir dir deinen Bonus zu.
Wie viel Bonus bekomme ich bei der WMF BKK für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio?
Für eine aktive Mitgliedschaft im Fitnessstudio bekommst du bei der WMF BKK 50 € Bonus pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass du mindestens 6 Monate im Kalenderjahr aktiv Mitglied bist und dir die Mitgliedschaft bestätigen lässt.
Wie viel Bonus bekomme ich bei der WMF BKK für die Mitgliedschaft im Sportverein?
Für eine aktive Mitgliedschaft im Sportverein bekommst du bei der WMF BKK 50 € Bonus pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist: Die Mitgliedschaft muss mindestens 6 Monate im Kalenderjahr bestehen und bestätigt werden.
Gibt es einen Zuschuss für den EGYM Wellpass?
Ja, die WMF BKK unterstützt den EGYM Wellpass mit 150 € Zuschuss. Damit kannst du flexibel verschiedene Fitness- und Gesundheitsangebote nutzen und bekommst einen Teil der Kosten von der WMF BKK erstattet.
Gibt es einen Bonus für Schutzimpfungen?
Ja, für jede abgeschlossene Schutzimpfung erhältst du 5 € Bonus pro Kalenderjahr. Dazu zählt zum Beispiel eine Tetanus-Auffrischungsimpfung.
Gibt es ein Bonusprogramm für Kinder?
Ja, Kinder können bei der WMF BKK vom Bonusprogramm profitieren. Zum Beispiel 50 € für Kinderturnen oder Mitgliedschaft im Sportverein, 5€ für Zahnvorsorge, 5 € für Kinder-Untersuchungen wie U9 oder U10 und 5 € für Schutzimpfungen.
Lohnt sich das Bonusprogramm der WMF BKK auch für Familien?
Ja, besonders für Familien kann sich das Bonusprogramm lohnen, weil jedes Familienmitglied eigene Bonuspunkte sammeln kann. Ein Beispiel für eine vierköpfige Familie:
- Papa: 170 € Zuschuss zum EGYM Wellpass + Bonus für Vorsorge, Zahnvorsorge und Impfung
- Mama: 70 € Bonus für Fitnessstudio oder Sportverein + Bonus für Vorsorge, Zahnvorsorge und Impfung
- Kind 1: 70 € Bonus für Sportverein oder Kinderturnen + Bonus für Zahnvorsorge, U-Untersuchung und Impfung
- Kind 2: 70 € Bonus für Sportverein oder Kinderturnen + Bonus für Zahnvorsorge, U-Untersuchung und Impfung
So kommen schnell mehrere hundert Euro Bonus und Zuschüsse zusammen.
Lohnt sich das Bonusprogramm der WMF BKK auch für Singles?
Ja, als Single kannst du dir mit dem Bonusprogramm und weiteren Fitnessvorteilen Geld sichern. Ein Beispiel:
150 € Zuschuss zum EGYM Wellpass
5 € Bonus für den Gesundheits-Check-up
5 € Bonus für das Haut-Screening
5 € Bonus für frauenärztliche Vorsorge oder eine andere Vorsorgeuntersuchung
5 € Bonus für die Zahngesundheitsuntersuchung
5 € Bonus für eine Tetanus-Auffrischungsimpfung
In diesem Beispiel ergibt das 175 € Vorteil für Fitness, Vorsorge und Gesundheit.
Wie weise ich bei der WMF BKK meine Bonusmaßnahmen nach?
Deine Bonusmaßnahmen lässt du dir einfach bestätigen, zum Beispiel von Arztpraxis, Fitnessstudio oder Sportverein. Anschließend reichst du deine Nachweise bei der WMF BKK ein.
Das geht besonders einfach über die WMF BKK Suite: Nachweise hochladen, absenden, fertig. So musst du nichts per Post schicken und hast alles digital erledigt.
Bis wann muss ich meine Bonusnachweise bei der WMF BKK einreichen?
Deine Bonusnachweise müssen bis spätestens 30.04. des Folgejahres bei der WMF BKK eingereicht werden. Das Bonusjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Was hat das Bonusprogramm mit dem Bürgerentlastungsgesetz zu tun?
Das Bürgerentlastungsgesetz sieht vor, dass Prämien aus Bonusprogrammen gesetzlicher Krankenkassen steuerlich relevant sein können. Dazu zählen Geld- und Sachprämien.
Bitte gib die erhaltenen Geldwerte deshalb in deiner Lohnsteuererklärung an. Weitere Informationen findest du beim Bundesfinanzministerium.
Welche Regeln gelten für das Bonusprogramm der WMF BKK?
Für den 50 € Bonus für Fitnessstudio oder Sportverein gilt: Du musst mindestens 6 Monate im Kalenderjahr aktiv Mitglied sein oder ein qualitätsgesichertes Bewegungsangebot nutzen. Der Nachweis muss bestätigt und bis spätestens 30.04. des Folgejahres bei der WMF BKK eingereicht werden.
Für Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen erhältst du 5 € pro abgeschlossener Maßnahme. Auch diese Nachweise müssen bis zum 30.04. des Folgejahres eingereicht werden.
Wichtig: Das Bonusjahr entspricht immer dem Kalenderjahr. Der Bonus wird auf Antrag als Geldbonus ausgezahlt.
