Downloads Pflegeanträge

Sie finden hier alle wichtigen Unterlagen und Formulare zum Herunterladen.

Sollten Sie etwas vermissen oder darüber hinaus Fragen haben, sind wir jederzeit gerne für Sie da.

  • Beratungs- und Hilfsangebote für pflegende Angehörige
  • Zuschüsse für die Pflege im Heim
  • Unterstützung und Leistungen für die Pflege zu Hause

Im Fall der Fälle in den besten Händen

Parallel zu einer qualitativ hochwertigen Krankenversicherung bietet die WMF BKK umfänglichen Schutz im Bereich der Pflegeversicherung. Alle krankenversicherten Mitglieder der WMF BKK sind gleichzeitig auch pflegeversichert. Für den Fall der Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen beziehungsweise Ihren beitragsfrei mitversicherten Angehörigen eine Vielzahl an Leistungen zur Verfügung.

Warum gibt es die Pflegeversicherung – und was leistet sie?

Die Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 eingeführt. Hintergrund war die Erkenntnis, dass mit einer stetig steigenden Lebenserwartung auch die Risiken der Pflegebedürftigkeit steigen – und deren finanzielle Auswirkungen für die Betroffenen zu einer erheblichen Belastung werden können. Für ihre Versicherten übernimmt die WMF BKK neben der Zahlung des Pflegegeldes auch Kosten für Pflegesachleistungen, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie für die stationäre Pflege.

Pflegegeld oder Pflegesachleistung: Was ist der Unterschied?

Grundsätzlich entscheiden Pflegebedürftige selbst darüber, wo und von wem sie gepflegt werden möchten. Ihnen steht offen, entweder Pflegegeld oder Sachleistungen in Anspruch zu nehmen. Bedingung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt ist, beispielsweise durch Angehörige oder (andere) ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Das Pflegegeld wird der/dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen, die Weitergabe an versorgende und betreuende Personen dient der ausgleichenden Anerkennung.

Um eine optimale, individuell abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen zu kombinieren. Gemeint ist damit die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der beanspruchten Sachleistungen.


Leistungen der Pflegeversicherung und Extraleistungen der WMF BKK

Pflegebedürftigkeit,
Pflegegrade & Antrag

Pflegebedürftige sind Menschen, die gesundheitlich beeinträchtigt und in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten dauerhaft beeinträchtigt sind. Um ihnen bestmöglich zu helfen, werden mittels fünf Pflegegraden Art und Umfang der Pflegeleistungen auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt. Damit Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

Mehr zu Pflegebedürftigkeit und Antrag

Pflege zu Hause

Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, bietet Ihnen die Pflegeversicherung Unterstützung und Leistungen. Neben finanziellen Mitteln sind dies z. B. Beratungsangebote für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Holen Sie sich Unterstützung

Unterstützung für
pflegende Angehörende

Für pflegende Angehörige bieten wir eine Reihe an Beratungs- und Hilfsangeboten, um sie für ihre verantwortungsvolle Aufgabe bestens zu rüsten:

Weitere Hilfsangebote Pflegende

Pflegefinder

Der BKK Pflegefinder hilft Ihnen bei der Suche nach einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung. Bewertungen zu Leistungen und Qualität der Einrichtungen erleichtern Ihnen die Entscheidung für ein passendes Pflegeheim.

Pflegefinder

Pflege im Heim

Für die stationäre Pflege im Heim zahlen wir monatlich einen Zuschuss. Die Höhe dieses Betrags ist abhängig vom Pflegegrad, in den der Pflegebedürftige eingestuft wurde. Im Pflegegrad 1 erhält er einen Zuschuss von 125 €.

Mehr zu Leistungen bei vollstationärer Pflege

Pflegezusatzversicherung

Hilfe bei der Antragstellung, Unterstützung bei der Pflege oder Vorbereitung für die Pflege – mit den Zusatzversicherungen unseres Partners Barmenia ergänzen Sie die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nach Ihren Bedürfnissen. Als Versicherte der WMF BKK erhalten Sie die ergänzende Absicherung zu vergünstigten Konditionen.

Sichern Sie sich für den Pflegefall zusätzlich ab

Ihre Ansprechpartnerinnen rund ums Thema Pflege

Sachleistungen/Pflegeversicherung
Erika Kirsch

T 07331 9334-630

F 07331 9334-609

ekirsch@wmf-bkk.de

Leitung Sachleistungen / Expertin für Sachleistungen
Katrin Hildebrandt

T 07331 9334-611

F 07331 9334-609

khildebrandt@wmf-bkk.de