In Deutschland besteht grundsätzlich Krankenversicherungspflicht für alle Studenten, das bedeutet, dass für die Immatrikulation an einer Hochschule der Nachweis über eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenversicherung vorzulegen ist. Ohne diesen Nachweis können Sie nicht anfangen zu studieren! Als angehender Student benötigen Sie also eine Mitgliedbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse.
Dabei hilft Ihnen die WMF Betriebskrankenkasse gerne weiter
Versicherungsoptionen während des Studiums
Während des Studiums gibt es verschiedene Möglichkeiten gesetzlich krankenversichert zu sein:
- über die Familienversicherung
- über eine spezielle studentische Krankenversicherung
- über eine freiwillige Krankenversicherung für Studierende
Wie Sie sich versichern können? Die folgenden Beispiele zeigen, welcher Personenkreis unter welchen Voraussetzungen versichert ist.
Familienversicherung
Voraussetzung für eine Familienversicherung ist, dass Ihr regelmäßiges Einkommen bis zu Ihrem 25. Geburtstag monatlich den Betrag von 485,- Euro nicht übersteigt. Üben Sie eine geringfügige Beschäftigung aus? Für Sie ist die Einkommensgrenze von monatlich 520,- Euro maßgebend.
Übersteigt Ihr monatliches Einkommen die für Sie gültige Grenze ist die kostengünstige studentische Krankenversicherung notwendig. Die Altersgrenze (25 Jahre) verlängert sich um die Zeit des geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes, wenn sich das Studium direkt an das Abitur und den geleisteten Wehr- oder Ersatzdienst anschließt.
Haben Sie vor während Ihres Studiums zu heiraten?
Sie können sich bei Ihren Ehegatten über die Familienversicherung auch über das 25. Lebensjahr hinaus zeitlich unbegrenzt mitversichern. Bei der Immatrikulation legen Sie einfach die Versicherungsbescheinigung vor. Die Hochschule meldet uns das Datum der Einschreibung.
Kinder von versicherten Studierenden sind ebenfalls automatisch kostenfrei familienversichert - im Gegensatz zu den privaten Krankenversicherungen.
Die Krankenversicherung der Studenten (KVDS)
Mit Ihrem 25. Geburtstag endet auch grundsätzlich Ihre Familienversicherung. Jetzt können Sie als Student die sehr günstige studentische Krankenversicherung bei der WMF Betriebskrankenkasse in Anspruch nehmen.
Anspruch auf die KVDS haben Sie bis zum Abschluss des Semesters,in welchem Sie das Studium beenden,sich exmatrikulieren oder das 30. Lebensjahr vollenden. Die Krankenversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen über die vorgenannte Höchstdauer hinaus verlängert werden bei:
- Geburt eines Kindes und anschließender Betreuung.
- Behinderung.
- Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium über den Zweiten Bildungsweg.
- längerer Erkrankung.
- Mitarbeit in Hochschulgremien.
- Ableistung von Wehr- oder Zivildienst.
- Nichtzulassung im Auswahlverfahren der ZVS.
- Betreuung behinderter Familienangehöriger.
Großer Versicherungsschutz für kleines Geld
Als Student/in erhalten Sie bei uns Top Versicherungsschutz für monatlich nur...
- 95,98 Euro in der Krankenversicherung
- 32,48 Euro (27,61 Euro mit einem Kind) in der Pflegeversicherung
Freiwillige Versicherung
Haben Sie Ihr 30. Lebensjahr erreicht? Ihre studentische Krankenversicherung endet nun und kann im Rahmen einer freiwilligen Versicherung fortgeführt werden.
Pflegeversicherung
In Deutschland besteht Pflegeversicherungspflicht für alle krankenversicherten Personen. Ziel der Pflegeversicherung ist die soziale Absicherung des Risikos einer Pflegebedürftigkeit, die nach schweren Unfällen, Krankheiten oder im Alter auftreten kann.
Die Versicherungspflichtigen werden dort pflegeversichert, wo sie auch krankenversichert sind. Beitragsfrei zur sozialen Pflegeversicherung sind Studierende, die über die Familienversicherung mitversichert sind. Mitglieder der studentischen Krankenversicherung und freiwillig Versicherte sind gegen einen geringen Beitrag pflegeversichert.
Rentenversicherung
Studierende müssen meistens noch keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Wenn Sie während Ihres Studiums jobben, können unter Umständen Beiträge zur Rentenversicherung fällig werden.
Ausbildungszeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahrs, in denen der Versicherte eine Schule (z. B. Realschule, Gymnasium), Fachschule, Fachhochschule, Hochschule oder Universität besucht hat, werden bei der Berechnung der gesetzlichen Rentenansprüche teilweise berücksichtigt.
Der Rentenversicherer berücksichtigt diese Zeiten aber nicht von sich aus. Vielmehr müssen Versicherte ihre Ausbildungszeiten selbst nachweisen. Dies ist mit der Vorlage eines Abschlusszeugnisses oder einer Exmatrikulationsbescheinigung möglich. Nähere Informationen bekommen Sie bei der Rentenversicherung oder bei der WMF Betriebskrankenkasse.
Unfallversicherung
Als Student sind Sie innerhalb der Hochschule und auf dem Weg zwischen Hochschule und Ihrer Wohnung gesetzlich unfallversichert. Es besteht außerdem bei allen Jobs während des Studiums, in den Semesterferien oder bei einem Praktikum eine Unfallversicherung für Sie über Ihren Arbeitgeber. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Sie kostenfrei.
Gibt es Zuschüsse zur Versicherung für BAföG-Empfänger?
Das Amt für Ausbildungsförderung zahlt Studierenden auf Antrag einen Zuschuss von 94 Euro zum Krankenversicherungsbeitrag und 28 Euro zum Pflegeversicherungsbeitrag, insgesamt also 122 Euro. Die Höhe dieses Zuschusses unterscheidet sich bei gesetzlich und privat versicherten Antragstellern nicht.