Highlight Block mit vollbreitem Frame (grau)
Aktuelle Informationen und Daten
Für Arbeitgeber haben wir hier alle notwendigen Informationen und relevanten Daten zusammengestellt. Falls für Sie Fragen auftauchen oder wir Ihnen auf eine sonstige Weise behilflich sein können, kommen Sie einfach auf uns zu.
Beitragssätze
Hier finden Sie die Werte und Beitragssätze in der Übersicht und als PDF-Datei zum Herunterladen. Bei Fragen können Sie unsere Fachberater für den Bereich Arbeitgeber jederzeit kontaktieren und nähere Informationen anfordern.
Beitragssätze 2024
Leistung | Hinweis | Beitragssatz |
---|---|---|
Krankenversicherung | allgemeiner Beitragssatz | 14,60 v.H. |
ermäßigter Beitragssatz | 14,00 v.H. | |
kassenindividueller Beitragssatz | 1,60 v.H. | |
Rentenversicherung | 18,60 v.H. | |
Arbeitsförderung | 2,60 v.H. | |
Pflegeversicherung (Elterneigenschaft nachgewiesen) | 3,40 v.H. | |
Pflegeversicherung ohne Kinder | 4,00 v.H. | |
Beitragsabschläge in der Pflegeversicherung für Kinder die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: | ||
bei zwei Kinder | 0,25 v.H. | |
bei drei Kinder | 0,50 v.H. | |
bei vier Kinder | 0,75 v.H. | |
bei fünf und mehr Kinder | 1,00 v.H. | |
Beitragssatz für Versorgungsbezüge | 14,60 v.H. | |
zuzüglich kassenindividueller Beitragssatz | 1,60 v.H. | |
Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage | 0,06 v.H. | |
Umlagesätze für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeldfortzahlung | siehe Werte der Sozialversicherung |
Mitgliederwerbung: 25 Euro Belohnung für Ihre Empfehlung
Sie sind überzeugt von den Leistungen und der persönlichen Betreuung der WMF BKK? Dann empfehlen Sie uns weiter! Für jedes geworbene Neumitglied erhalten Sie als Werber 25 Euro von uns.
Highlight Block mit vollbreitem Frame (grau) (Kopie 1)
Downloads
Als Arbeitgeber finden Sie hier alle wichtigen Dokumente und Formulare zum Herunterladen. Sollten Sie etwas vermissen, sagen Sie uns einfach Bescheid. Wir werden Ihnen die gewünschten Unterlagen dann umgehend zukommen lassen.
- Arbeitsentgeltkatalog
- SEPA-Lastschriftmandat
- Erstattung zu unrecht gezahlter Beiträge
- Feststellung Ausgleichsverfahren (AAG)
- Vollmacht
- Werte der Sozialversicherung ab Januar 2022
- Werte der Sozialversicherung ab Januar 2023
- Werte der Sozialversicherung ab Juli 2023
- Werte der Sozialversicherung ab Januar 2024
Informationen auf einen Blick
Anschrift
WMF Betriebskrankenkasse
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postfach 1412
73304 Geislingen an der Steige
Bankverbindung
Kreissparkasse Göppingen
BLZ 610 500 00
Kto 601 550 1
BIC GOPSDE6GXXX
IBAN DE08 6105 0000 0006 0155 01
Unsere Betriebsnummer für maschinelle DEÜV-Meldungen
Rechtskreis WEST: 612 327 69
Rechtskreis OST: 010 852 31
Fälligkeitstage für Gesamtsozialversicherungsbeiträge im Jahr 2024
Monat | Fälligkeitstag | Abgabe des Beitragsnachweises spätestens* |
---|---|---|
Januar | 29.01.2024 | 25.01.2024 |
Februar | 27.02.2024 | 23.02.2024 |
März | 26.03.2024 | 22.03.2024 |
April | 26.04.2024 | 24.04.2024 |
Mai | 29.05.2024 | 27.05.2024 |
Juni | 26.06.2024 | 24.06.2024 |
Monat | Fälligkeitstag | Abgabe des Beitragsnachweises spätestens* |
---|---|---|
Juli | 29.07.2024 | 25.07.2024 |
August | 28.08.2024 | 26.08.2024 |
September | 28.09.2024 | 24.09.2024 |
Oktober | 28.10.2024 | 24.10.2024 |
November | 27.11.2024 | 25.11.2024 |
Dezember | 23.12.2024 | 19.12.2024 |
* Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages des Monats vorliegen
Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge sind bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt worden ist. Kann eine tatsächliche Beitragsabrechnung bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen, muss eine voraussichtliche Höhe der Beitragsschuld ermittelt werden. Verbleibende Differenzen sind bei der Ermittlung des Beitragsolls des nächsten Monats zu berücksichtigen.
Beiträge zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung werden weiterhin zum 15. des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den sie zu entrichten sind. „Fälligkeit“ bedeutet aber in beiden Fällen, dass die Krankenkasse an diesen Tagen bereits über den Geldwert verfügen kann. Banklaufzeiten sind bei Überweisung und Scheckzahlung vom Arbeitgeber zu berücksichtigen. Wir bieten Ihnen deshalb gerne die Teilnahme am Lastschriftverfahren an.
Weiterführende Informationen und Hilfen für Arbeitgeber
Umlage- Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
Um die finanzielle Belastung von Unternehmen im Falle der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmer/innen bzw. bei Mutterschutz abzumildern, hat der Gesetzgeber mit Einführung der Lohnfortzahlung die sogenannte Umlageversicherung ins Leben gerufen. Die Voraussetzungen für eine Erstattung wird im Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz – AAG) geregelt. Zuständig für die Erstattung der Aufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (Umlageverfahren U1) bzw. bei Mutterschutz (Umlageverfahren U2) ist grundsätzlich die Krankenkasse, bei der die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen versichert sind.
Die WMF Betriebskrankenkasse hat diese Aufgabe an den BKK Landesverband Mitte übertragen. Unter der Rubrik BKK-Arbeitgeberversicherung auf der Homepage des BKK Landesverbandes Mitte https://www.bkkmitte.de/bkk-aag.html finden Sie alle wichtigen Informationen zur Teilnahme am Umlage- und Erstattungsverfahren. Bitte beachten Sie, dass die Beiträge zur Umlage für die bei unserer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer/innen zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an uns zu überweisen sind.
Informationsportal für Arbeitgeber
Das Bundeskabinett hat den Aufbau und Betrieb eines Informationsportals für die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beschlossen.
Insbesondere Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in kleinen und mittleren Unternehmen soll dieses Portal als Informationsquelle dienen, um sie über die relevanten Erfordernisse und Verpflichtungen gegenüber den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung gebündelt zu informieren. Dabei soll das Informationsportal die bestehenden Angebote der Krankenkassen nicht ersetzen, sondern ergänzen.
Lohnnachweisverfahren zur gesetzlichen Unfallversicherung
Seit dem 01.01.2017 müssen die Unternehmen ihren Lohnnachweis zur gesetzlichen Unfallversicherung in elektronischer Form an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übermitteln. Nähere Informationen zu diesem Meldeverfahren erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung:
Darüber hinaus stehen Ihnen auch die Ansprechpartner der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gerne zur Verfügung.
Maschinelles Verfahren
Beitragsnachweise, Meldungen zur Sozialversicherung und Anträge auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz dürfen nicht mehr manuell bei der zuständigen Einzugstelle eingereicht werden, sondern müssen durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm erstellt werden.
Werte der Sozialversicherung
Durch das Gesetz zur Rechtsangleichung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 22. Dezember 1999 gelten im gesamten Bundesgebiet zur Kranken- und Pflegeversicherung einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen sowie eine einheitliche Bezugsgröße. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird nach der Beitragsbemessungsgrenze West/ Bezugsgröße West und der Beitragsbemessungsgrenze Ost/ Bezugsgröße Ost unterschieden.
Sozialversicherungswerte als PDF-Datei herunterladen
Beitragsbemessungsgrenzen 2024
Beitragsbemessungsgrenzen | West | Ost |
---|---|---|
Kranken- und Pflegeversicherung | 5.175,00 € | 5.175,00 € |
Rentenversicherung und Arbeitsförderung | 7.550,00 € | 7.450,00 € |
monatliche Bezugsgröße Kranken - und Pflegeversicherung | 3.535,00 € | 3.535,00 € |
monatliche Bezugsgröße Renten- und Arbeitsförderung | 3.535,00 € | 3.465,00 € |
Jahresarbeitsentgeltgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V) |
69.300,00 € (62.100,00 €) |
69.300,00 € (62.100,00 €) |
Geringfügigkeitsgrenze | 538,00 € | 538,00 € |
Faktor F für Gleitzonenberechnung | 0,6846 | 0,6846 |
Höchstbeträge 2024
Höchstbeiträge | West | Ost |
---|---|---|
Rentenversicherung | 1.404,30 € | 1.385,70 € |
Arbeitsförderung | 196,30 € | 193,70 € |
Krankenversicherung | 838,36 € | 838,36 € |
Pflegeversicherung | 175,95 € | 179,95 € |
Zuschlag für Kinderlose | 31,05 € | 31,05 € |
Höchstzuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder der privaten Krankenversicherung und Pflegeversicherung (monatlich) | ||
Krankenversicherung (mit Anspruch auf Krankengeld) | 419,18 € | 419,18 € |
Pflegeversicherung | 87,98 € | 87,98 € |
Unsere Experten für Fragen zur Sozialversicherung
Mit unserem Team speziell für Arbeitgeber helfen wir Ihnen gerne bei allen Fragen und Abläufen der Sozialversicherung. Kontaktieren Sie uns. Wir sind jederzeit gerne für Sie da.
Ansprechpartner zu Ihrem Beitragskonto
Kerstin Sahin
F 07331 9334-509
Ansprechpartner zu Ihrem Beitragskonto
Sabina Bogdanovic
F 07331 9334-509
Ansprechpartner für Meldungen zur Sozialversicherung und Entsendungen
Simone Pieloth
F 07331 9334-509
Ansprechpartner für Meldungen zur Sozialversicherung und Entsendungen
Anita Schmidt
F 07331 9334-509
Ansprechpartner zu Ihrem Beitragskonto
Jutta Walter
F 07331 9334-509
Ansprechpartner zu Ihrem Beitragskonto
Anita Hudler
F 07331 9334-509
Ansprechpartner für Meldungen zur Sozialversicherung und Entsendungen
Claudia Vogel
F 07331 9334-509
Ansprechpartner für Meldungen zur Sozialversicherung und Entsendungen
Silvia Schilling
F 07331 9334-509