Aktuelle Informationen und Daten
Für Arbeitgeber haben wir hier alle notwendigen Informationen und relevanten Daten zusammengestellt. Falls für Sie Fragen auftauchen oder wir Ihnen auf eine sonstige Weise behilflich sein können, kommen Sie einfach auf uns zu.
Beitragssätze
Hier finden Sie die Werte und Beitragssätze als PDF-Datei zum Herunterladen. Bei Fragen können Sie unsere Fachberater für den Bereich Arbeitgeber jederzeit kontaktieren und nähere Informationen anfordern.
Downloads
Als Arbeitgeber finden Sie hier alle wichtigen Dokumente und Formulare zum Herunterladen. Sollten Sie etwas vermissen, sagen Sie uns einfach Bescheid. Wir werden Ihnen die gewünschten Unterlagen dann umgehend zukommen lassen.
Informationen auf einen Blick
Anschrift
WMF BKK
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postfach 1412
73304 Geislingen an der Steige
Bankverbindung
Kreissparkasse Göppingen
BLZ 610 500 00
Kto 601 550 1
BIC GOPSDE6GXXX
IBAN DE08 6105 0000 0006 0155 01
Unsere Betriebsnummer für maschinelle DEÜV-Meldungen
Rechtskreis WEST: 612 327 69
Rechtskreis OST: 010 852 31
Weiterführende Informationen und Hilfen für Arbeitgeber
Umlage- Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
Um die finanzielle Belastung von Unternehmen im Falle der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmer/innen bzw. bei Mutterschutz abzumildern, hat der Gesetzgeber mit Einführung der Lohnfortzahlung die sogenannte Umlageversicherung ins Leben gerufen. Die Voraussetzungen für eine Erstattung wird im Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz – AAG) geregelt. Zuständig für die Erstattung der Aufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (Umlageverfahren U1) bzw. bei Mutterschutz (Umlageverfahren U2) ist grundsätzlich die Krankenkasse, bei der die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen versichert sind.
Die WMF BKK hat diese Aufgabe an den BKK Landesverband Mitte übertragen. Unter der Rubrik BKK-Arbeitgeberversicherung auf der Homepage des BKK Landesverbandes Mitte https://www.bkkmitte.de/bkk-aag.html finden Sie alle wichtigen Informationen zur Teilnahme am Umlage- und Erstattungsverfahren. Bitte beachten Sie, dass die Beiträge zur Umlage für die bei unserer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer/innen zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an uns zu überweisen sind.
Informationsportal für Arbeitgeber
Das Bundeskabinett hat den Aufbau und Betrieb eines Informationsportals für die sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern beschlossen.
Insbesondere Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in kleinen und mittleren Unternehmen soll dieses Portal als Informationsquelle dienen, um sie über die relevanten Erfordernisse und Verpflichtungen gegenüber den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung gebündelt zu informieren. Dabei soll das Informationsportal die bestehenden Angebote der Krankenkassen nicht ersetzen, sondern ergänzen.
Lohnnachweisverfahren zur gesetzlichen Unfallversicherung
Seit dem 01.01.2017 müssen die Unternehmen ihren Lohnnachweis zur gesetzlichen Unfallversicherung in elektronischer Form an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übermitteln. Nähere Informationen zu diesem Meldeverfahren erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung:
Darüber hinaus stehen Ihnen auch die Ansprechpartner der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gerne zur Verfügung.
Maschinelles Verfahren
Beitragsnachweise, Meldungen zur Sozialversicherung und Anträge auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz dürfen nicht mehr manuell bei der zuständigen Einzugstelle eingereicht werden, sondern müssen durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm erstellt werden.
Unsere Experten für Fragen zur Sozialversicherung
Mit unserem Team speziell für Arbeitgeber helfen wir Ihnen gerne bei allen Fragen und Abläufen der Sozialversicherung. Kontaktieren Sie uns. Wir sind jederzeit gerne für Sie da.