Aktuelle Informationen und Daten

Für Arbeitgeber haben wir hier alle notwendigen Informationen und relevanten Daten zusammengestellt. Falls für Sie Fragen auftauchen oder wir Ihnen auf eine sonstige Weise behilflich sein können, kommen Sie einfach auf uns zu. 

Wichtiges zum Wechsel des Umlage- und Erstattungssatzes für 2026

Zuschuss zum Firmenfitnessangebot EGYM Wellpass

Betriebliches Gesundheitsmanagement – gemeinsam Schritt für Schritt

Wegfall der Rechtskreistrennung bei den Beitragsnachweisen

EGYM Wellpass – Zuschuss zum Firmenfitnessangebot

Ihre Mitarbeitenden nutzen ihr Firmenfitnessangebot? Wir machen das jetzt noch attraktiver: Jeder Mitarbeitende, der bei uns versichert ist und mindestens seit 6 Monaten EGYM Wellpass nutzt, erhält einmal jährlich 150 €. Das entspricht einer monatlichen Reduzierung des Eigenanteils um 12,50 Euro.

Damit profitieren Ihre Beschäftigten doppelt: von vielfältigen Fitness- und Gesundheitsangeboten sowie von unserer finanziellen Unterstützung.

Für Sie als Arbeitgeber ergibt sich ein klarer Vorteil: Sie bieten ein modernes Extra, das die Motivation und Bindung Ihrer Mitarbeitenden stärkt.

Sie bieten noch kein Firmenfitness an? Dann sind EGYM Wellpass und die WMF BKK die idealen Partner, um Sie beim Aufbau eines passenden Angebots zu begleiten.

Nähere Informationen finden Sie im Flyer Oder sprechen Sie uns direkt an

Betriebliches Gesundheitsmanagement – gemeinsam Schritt für Schritt

Gesundheit im Unternehmen ist ein Prozess, den wir partnerschaftlich begleiten. Ob Gesundheitstag oder einzelne Aktionen: Wir unterstützen Sie mit praktischen Ideen und Organisation, damit Ihre Mitarbeitenden Gesundheit erleben können. So wird Gesundheit im Arbeitsalltag sichtbar und für alle spürbar.

Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie bei der Umsetzung

Wegfall Rechtskreistrennung zum 01.01.2026

Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Rechtskreistrennung in den Beitragsnachweisen. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Beiträge für Ihre Beschäftigten in den alten und neuen Bundesländern entweder zusammen in einem Beitragsnachweis oder wie bisher getrennt, jedoch ohne Angabe eines Rechtskreiskennzeichens, nachweisen.

Wichtiges zum Wechsel des Umlage– und Erstattungssatzes für 2026

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, für das Jahr 2026 einen anderen als den bisher gewählten Erstattungssatz für das Umlageverfahren U1 zu wählen. 

Alle notwendigen Angaben zur Einrichtung sowie Änderungen eines Arbeitgeberkontos sind in elektronischer Form zu veranlassen. 

Die Änderung des Umlage- und Erstattungssatzes muss ebenfalls im elektronischen Meldeverfahren mit der „Wahlerklärung für die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1“ (DBWU/DSAK) bis zum 31. Januar 2026 abgegeben werden. 

Die Mitteilung über die Höhe des Umlagesatzes mittels Beitragsnachweis ist für die Änderung nicht ausreichend. 

Die ab 1. Januar 2026 geltenden Umlagesätze finden Sie ab 15. Dezember 2025 auf der Website der BKK-Arbeitgeberversicherung.


Beitragssätze 2026

Beitragssätze

Krankenversicherung

Allgemeiner Beitragssatz

14,60 v.H.

 

ermäßigter Beitragssatz

14,00 v.H.

 

kassenindividueller Beitragssatz

2,85 v.H.

 

für Versorgungsbezüge bis 28.02.2026

2,45 v.H.

Rentenversicherung

18,60 v.H.

Arbeitslosenversicherung

2,60 v.H.

Pflegeversicherung  

 

  • ohne Kinder

4,20 v.H.

  • mit mind. 1 Kind oder kinderlose Beschäftigte bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres

3,60 v.H.

  • mit 2 Kinder die das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben

3,35 v.H.

  • mit 3 Kinder die das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben

3,10 v.H.

  • mit 4 Kinder die das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben

2,85 v.H.

  • bei fünf und mehr Kinder die das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben

2,60 v.H.

Insolvenzgeldumlage

 

0,15 v.H.

Umlage und Erstattungssätze

 

  • Umlage U1 Allgemein

(Erstattung 60 v.H.)

2,10 v.H.

  • Umlage U1 Erhöht 

(Erstattung 80 v.H.)

4,00 v.H.

  • Umlage U1 Ermäßigt

(Erstattung 50 v.H.)

1,73 v.H.

  • Umlage U2

(Erstattung 100 v.H.)

0,40 v.H.


Rechengrößen 2026

 

Wert pro Monat

Wert pro Jahr

Bezugsgröße

3.955 EUR

47.460 EUR

Jahresarbeitsentgeltgrenze 
(nach § 6 Abs.6 SGB V)

6.450 EUR

77.400 EUR

Jahresarbeitsentgeltgrenze 
(nach § 6 Abs.6 SGB V)

5.812,50 EUR

69.750 EUR

Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken und Pflegeversicherung

5.812,50 EUR

69.750 EUR

Beitragsbemessungsgrenze in der Renten und Arbeitslosenversicherung

8.450 EUR

101.400 EUR

Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung

10.400 EUR

124.800 EUR

  • Geringfügigkeitsgrenze: 603,00 EUR
  • Faktor F für Gleitzonenberechnung: 0,6619
  • Freibetrag für KV-Beiträge aus Betriebsrenten: 197,75 EUR

Fälligkeitstage für Gesamtsozialversicherungsbeiträge im Jahr 2026

Monat Fälligkeitstag Abgabe des Beitragsnachweises spätestens*
Januar 28.01.2026 26.01.2026
Februar 25.02.2026 23.02.2026
März 27.03.2026 25.03.2026
April 28.04.2026 24.04.2026
Mai 27.05.2026 22.05.2026
Juni 26.06.2026 24.06.2026
Monat Fälligkeitstag Abgabe des Beitragsnachweises spätestens*
Juli 29.07.2026 27.07.2026
August 27.08.2026 25.08.2026
September 28.09.2026 24.09.2026
Oktober 28.10.2026 26.10.2026
November 26.11.2026 24.11.2026
Dezember 28.12.2025 22.12.2026

* Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle um 0:00 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstages des Monats vorliegen.

Downloads

Als Arbeitgeber finden Sie hier alle wichtigen Dokumente und Formulare zum Herunterladen. Sollten Sie etwas vermissen, sagen Sie uns einfach Bescheid. Wir werden Ihnen die gewünschten Unterlagen dann umgehend zukommen lassen.

Betriebsnummer, Bankverbindung und Kontaktdaten Ihrer WMF BKK

Anschrift

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Zentraler Posteingang
30645 Hannover

Bankverbindung

Kreissparkasse Göppingen
BLZ 610 500 00
Kto 601 550 1
BIC GOPSDE6GXXX
IBAN DE08 6105 0000 0006 0155 01

Unsere Betriebsnummer: 612 327 69

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Mit unserem Team speziell für Arbeitgeber helfen wir Ihnen gerne bei allen Fragen und Abläufen der Sozialversicherung. Kontaktieren Sie uns. Wir sind jederzeit gerne für Sie da.

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