Beitragsnachweise, Meldungen zur Sozialversicherung und Anträge auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz dürfen nicht mehr manuell bei der zuständigen Einzugstelle eingereicht werden, sondern müssen durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm erstellt werden.

Aktuelle Anforderungen an Meldungssoftware anzeigen

Datenübermittlung an BKK Bundesverband

Die Meldungen und Beitragsnachweise für unsere und alle anderen Betriebskrankenkassen übersenden Sie bitte an das:

Maschinelles Verfahren Adresse

Rechenzentrum des BKK Bundesverbandes
Kronprinzenstr. 6
45128 Essen

Empfänger-Betriebsnummer in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm: 353 821 42
Die E-Mail-Adresse für die Verarbeitung Ihrer Daten lautet: ag@bkk-bv.de

Eine Anmeldung zum maschinellen Verfahren ist nicht notwendig!

Was versteht man unter „Systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm“?

Systemgeprüft bedeutet, dass das eingesetzte Entgeltabrechnungsprogramm die neuen gesetzlichen Vorschriften zur Entgeltermittlung, Beitragsberechnung und zur Erstellung und Übermittlung von Beitragsnachweisen und Sozialversicherungsmeldungen erfüllt. Welche inhaltlichen Anforderungen ein solches Programm im Einzelnen zu erfüllen hat, ist in einem Pflichtenheft zusammengefasst. Dieses steht in der jeweils aktuellen Fassung zum kostenlosen Download im Internet unter www.gkv-ag.de bereit.

Erfüllt Ihr Programm diese Voraussetzungen wird es von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) zertifiziert und erhält eine Identifikationsnummer. Diese Identifikationsnummer wird bei jeder Datenübertragung an die Krankenkasse gemeldet.

Ob Sie mit einem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm arbeiten, erfahren Sie von Ihrem Software-Ersteller.

Sie verfügen über kein zugelassenes Entgeltabrechnungsprogramm?

Kein Problem! Um ihnen diese grundlegende Veränderung zu erleichtern, bieten die Krankenkassen einen zusätzlich besonderen Service:

Gemeinsam mit der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) haben sie ein Produkt entwickelt, das alle Arbeitgeber kostenfrei beziehen können: sv.net classic und sv.net online.

sv.net classic

Das Programm sv.net/classic ist eine eigenständige Anwendung für Windows-PCs, bei der alle Stammdaten und Beschäftigungszeiten Ihrer Mitarbeiter lokal auf dem PC gespeichert werden. Sie können die Version sv.net/classic ganz einfach bei der ITSG beziehen.

sv.net Online

Das Programm sv.net/online ist eine reine Internet-Anwendung, für die Sie nur einen Internet-Zugang und einen Standard-Browser benötigen, eine Installation auf dem Rechner ist nicht notwendig.

Beide Programm-Varianten garantieren neben einer komfortablen Benutzerführung ein Höchstmaß an Sicherheit, sämtliche Daten werden verschlüsselt an den ITSG-Server und von dort an die Datenannahmestellen der Krankenkassen gesendet.

Diese beiden Anwendungen sind allerdings kein Ersatz für klassische Entgeltabrechnungsprogramme, da weder Entgelte noch Sozialversicherungs- und Steueranteile errechnet werden.