Von Beratung bis hin zu finanzieller Hilfe

Irgendwann im Leben kommt der Zeitpunkt, wo die eigenen Eltern oder der Ehepartner wegen des Alters oder einer Krankheit in ihrem Alltag auf fremde Hilfe angewiesen sind. Für pflegende Angehörige gibt es eine Reihe von Angeboten, die dabei helfen, in die neue Rolle der Pflegeperson hineinzuwachsen. Wer den Entschluss fasst, einen nahestehenden Menschen zu pflegen, kann auf folgende unterstützende Angebote zurückgreifen.

Pflegeberatung

Der Gesetzgeber hat für alle pflegebedürftigen Versicherten einen Anspruch auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung im Gesetz festgeschrieben. Wer selbst in eine Pflegesituation kommt oder aber einen pflegebedürftigen Angehörigen hat, kann sich an die Pflegeberatung wenden. Angehörige können auch für sich und ihre eigenen Anliegen Pflegeberatung in Anspruch nehmen, wenn der Pflegebedürftige das möchte.

Was genau macht der Pflegeberater?

Ganz allgemein informieren Pflegeberater zu allen Fragen, die in der Pflegesituation auftauchen. Da kann es um die Organisation der Pflege gehen, entweder zu Hause oder in einem Pflegeheim. Oder die Menschen haben Fragen zur Finanzierung. Was zahlt die Pflegeversicherung, welche Kosten muss ich selber tragen. Fragen zu der Antragstellung auf Leistungen aus der Pflegeversicherung und dem Termin mit dem Gutachter von Medicproof/vom Medizinischen Dienst beantworten die Experten genauso wie sie auch bei der Suche nach dem passenden Pflegedienst unterstützen.

Manche Fragen sind sehr schnell geklärt, andere bedürfen der intensiven Beratung. Dazu kommen die Pflegeberater nicht nur einmalig, sondern solange es die Situation erfordert, zu den Menschen nach Hause. Dabei  analysieren die Berater zunächst mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen die Situation und überlegen dann, welche Möglichkeiten infrage kommen - durch die Pflegeversicherung und auch durch Angebote in der Stadt oder der Gemeinde. Sie  stellen zum Beispiel auch den Kontakt zu Selbsthilfegruppen oder anderen Angeboten vor Ort her.

Mehr Informationen zu den kostenfreien Pflegeschulungen der Pflegekasse erhalten Sie unter Tel. 0800 72 37 267 oder per E-Mail unter: pflegeberatung(at)spectrumK.de

Pflegekurse

Als pflegende Person haben Sie Anspruch auf kostenfreie Schulungskurse in Ihrer Nähe zu den unterschiedlichsten Themen im Bereich Pflege. Diese Kurse werden beispielsweise in Kooperation mit Pflegeeinrichtungen oder Volkshochschulen angeboten.

Neben praktischer Anleitung und weiterer Beratung erhalten pflegende Angehörige zudem so die Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen. Eine weitere Besonderheit: Auf Wunsch kann der Pflegekurs sogar im häuslichen Umfeld des zu Pflegenden stattfinden.

Mehr Informationen zu den kostenfreien Pflegeschulungen der Pflegekasse erhalten Sie unter Tel. 0800 72 37 267 oder per E-Mail unter: pflegeberatung(at)spectrumK.de

Soziale Absicherung der Pflegeperson

Als Pflegeperson können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bei der Pflegekasse Ansprüche auf Leistungen zur sozialen Absicherung geltend machen. Dies bezieht sich auf Leistungen im Bereich der Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Leistungsansprüche erhält dabei jeder, der eine oder mehrere pflegebedürftige Menschen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 in ihrer häuslichen Umgebung für mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt – und das nicht erwerbsmäßig.

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Regelmäßige, pflegende Tätigkeiten und das eigene Arbeitsleben unter einen Hut zu bekommen ist nicht immer einfach. Meist werden dann Abstriche bei der Berufstätigkeit gemacht. Doch das muss nicht sein: Der Anspruch auf Pflegezeit, auf kurzzeitige Arbeitszeitverhinderung als auch das Pflegeunterstützungsgeld bieten größere, zeitliche Flexibilität und finanzielle Absicherung, um beide Bereiche miteinander zu vereinbaren.

Der Anspruch auf Freistellung aufgrund Pflegezeit gilt prinzipiell für alle Pflegegrade für eine Dauer von bis zu sechs Monaten. Die kurzfristige Arbeitszeitverhinderung gilt für bis zu zehn aufeinanderfolgende Arbeitstage, um die bedarfsgerechte Pflege zu organisieren und sicherzustellen. Für diesen bis zu zehn Tage dauernden Arbeitsausfall greift das Pflegeunterstützungsgeld als finanzieller Ausgleich.

Vereinbarkeit von Pflege und Familie

Die gesetzliche Regelung der Familienpflegezeit ermöglicht eine weitere Freistellung für Beschäftigte für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten und bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden. Diese Freistellung greift ebenso bei allen Pflegestufen. Die Freistellungen der Familienpflegezeit können dabei auch mit denen der Pflegezeit kombiniert werden.

Ihre Ansprechpartnerinnen rund ums Thema Pflege

Sachleistungen/Pflegeversicherung
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