Für die Familie mit Maß und Ziel
In den Bereich der Familienplanung fällt sowohl der Wunsch nach Zuwachs als auch der Wunsch nach Verhütung. Welche Leistungen wir im Rahmen der Verhütung tragen bzw. tragen dürfen, lässt sich vergleichsweise einfach darstellen. Deutlich komplexer sind die Regelungen für die Erstattung von Kosten, die im Zusammenhang mit einer so genannten „künstlichen Befruchtung“ entstehen.
Zum Thema Verhütung
Die WMF BKK übernimmt die Kosten für jede ärztliche Beratung, die sich auf Familienplanung und Empfängnisverhütung bezieht. Auch die Kostenerstattung für einen legalen Schwangerschaftsabbruch ist Teil des WMF-Leistungskataloges. Gleiches gilt für eine krankheitsbedingt notwendige Sterilisation – von der bezüglichen Beratung über die Durchführung bis hin zur medizinischen Nachsorge inklusive aller ärztlich verordneten Arznei- und Verbandmittel. Bis zum vollendeten 22. Lebensjahr haben Frauen Anspruch auf empfängnisverhütende Mittel, sofern diese ärztlich verordnet werden.
Zum Thema Kinderwunsch
Der sehnliche Wunsch nach einem Kind ist weder romantisch noch sentimental, sondern natürlich. Die vielfältigen Möglichkeiten der Medizin, um Familien zu Nachwuchs zu verhelfen, gehen mit keinerlei Garantie einher, die Erfolgsaussichten schwanken von Methode zu Methode und hängen immer auch von den körperlichen Voraussetzungen der „Wunscheltern“ ab.
Zuschüsse der Bundesländer
Die einzelnen Bundesländer gewähren zusätzliche Zuschüsse. Weitere Informationen erhalten Sie über folgenden Link:
Erst informieren, dann handeln
Bitte setzen Sie sich vor Aufnahme einer künstlichen Befruchtung mit uns in Verbindung. Wir werden Ihre ganz persönliche Situation mit Sachkenntnis und der gebotenen Sensibilität behandeln. Zielgerichtete Informationen zum Themenbereich „Familienplanung“ erhalten Sie auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: