Wer krank ist, möchte so schnell wie möglich wieder gesund werden. Unsere Mitarbeiter unterstützen und begleiten Sie dabei!

Je nach Art, Dauer und Schwere der Erkrankung werden diese sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Um Sie optimal beraten zu können, spielt die gegenseitige Information eine wichtige Rolle. Je mehr Informationen uns über Ihre Beschwerden und die Ursache der Erkrankung vorliegen, desto besser können wir auf Ihre Bedürfnisse eingehen und die weitere Behandlungsplanung speziell auf Ihre Lebenssituation ausrichten.

Wir beraten Sie umfassend über alle möglichen Leistungen, die in Ihrem Fall zu einer Heilung der Erkrankung oder zu einer Linderung der Beschwerden führen können. Bei medizinischen Fragen stehen uns dabei die Ärzte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zur Seite. Wenn notwendig, vermitteln wir Ihnen auch gerne weitere Ansprechpartner wie Therapeuten, Fachärzte oder Krankenhäuser.

Damit können Sie rechnen

Anspruch auf Krankengeld entsteht, wenn Ihr Arzt Sie infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls für arbeitsunfähig erklärt. Es beträgt 70 % des regelmäßig erzielten beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgeltes, höchstens jedoch 90 % des letzten Netto-Arbeitsentgeltes. Die Auszahlung des Krankengeldes durch die WMF BKK beginnt in der Regel nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Krankengeld-Anspruch haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch, wenn Sie Ihr krankes Kind zu Hause pflegen.

Kinderkrankengeld – erfahren Sie mehr

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Krankengeld wird grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung bezahlt. Wenn Sie jedoch wegen ein- und derselben Erkrankung innerhalb von drei Jahren fortgesetzt bzw. wiederholt arbeitsunfähig sind, endet der Krankengeld-Anspruch nach 78 Wochen. Darüber hinaus verkürzt er sich gegebenenfalls um die Dauer einer Entgeltfortzahlung. Übrigens: Sollten Sie ein Arbeitsverhältnis eingegangen sein und schon während der ersten vier Wochen ernsthaft krank und deshalb arbeitsunfähig werden, so leistet die WMF BKK in dieser Zeit Krankengeld.

Das Krankengeld: eine Erfolgsgeschichte

Die Einführung des Krankengeldes fällt in die Regentschaft von Kaiser Wilhelm I. Initiator war der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck. Erstmals im Reichstag beraten wurde das Krankengeld im November 1881. Dieses Datum gilt bis heute als Geburtsstunde der Sozialversicherung. Gleichwohl dauerte es bis zum 1. Dezember 1884, bis das „Gesetz betreffend die Krankenversicherung“ in Kraft trat.

Wer fragt, gewinnt

Ab welchem Zeitpunkt können Sie persönlich mit Krankengeld rechnen? Wann und warum kann der Anspruch auf Krankengeld ruhen? Welche Regelungen gelten für Selbstständige, freiwillig Versicherte? Diese und mehr Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

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