Sie kümmern sich um Ihr Kind – wir um alles andere

Wenn Sie wegen der Betreuung und Pflege Ihres kranken Kindes von Ihrem Arbeitgeber freigestellt sind, aber keinen Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung haben, erhalten Sie Krankengeld bei Erkrankung des Kindes von der WMF BKK.

Ihr Anspruch auf Kinderkrankengeld

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für gesetzlich Versicherte je Elternteil längstens für 15 Arbeitstage, bei mehreren Kindern für maximal 35 Arbeitstage. 
Für alleinerziehende Versicherte längstens für 30 Arbeitstage, bei mehreren Kindern für 70 Arbeitstage.

Kinderkrankengeld beantragen

Über unsere Online-Geschäftsstelle können Sie uns jederzeit und bequem von zu Hause aus alle erforderlichen Dokumente übermitteln und Kinderkrankengeld beantragen. 

Bescheinigung über unsere Online-Geschäftsstelle einreichen und Kinderkrankengeld beantragen 

Voraussetzungen für den Bezug von Kinderkrankengeld

Der Bezug von Kinderkrankengeld ist an bestimmte gesetzliche Vorgaben geknüpft: 

  • Die Antragstellerin/der Antragsteller hat grundsätzlich selbst einen Anspruch auf Krankengeld.
  • Das kranke Kind ist jünger als zwölf Jahre.
  • Kinderkrankengeld wird nicht automatisch, sondern auf Antrag gezahlt.
  • Die Notwendigkeit der Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes ist ärztlich attestiert
  • Das Kind kann nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person versorgt werden.

Wichtige Fragen zum Kinderkrankengeld

Wie hoch ist mein Kinderkrankengeld?

Die Höhe des Kinderkrankengeldes ist von Ihrem Einkommen abhängig. Wir fordern alle nötigen Informationen bei Ihrem Arbeitgeber an und berechnen die individuelle Höhe Ihres Kinderkrankengeldes. 

  • Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 % Ihres ausgefallenen Nettogehalts.
  • Sofern Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben, beträgt Ihr Anspruch auf Kinderkrankengeld 100 % Ihres ausgefallenen Nettogehalts.
  • Bitte beachten Sie, dass vom ermittelten Kinderkrankengeld ggf. noch Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden.
  • Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist der Bezug von Kinderkrankengeld auf einen Maximalbetrag festgelegt. 

Wellnessleistungen Ihrer WMF BKK

In der Zeit, in der Sie Kinderkrankengeld erhalten, bezahlen Sie keine Beiträge zur Krankenversicherung. 

Sofern Sie Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung leisten, führen wir die Anteile Ihrer Beiträge direkt an die entsprechenden Versicherungen für Sie ab. 

Was muss ich bei der Steuererklärung vorlegen?

  • Wenn Sie Kinderkrankengeld erhalten haben, müssen Sie dies auch in Ihrer Steuererklärung belegen. Wir übermitteln dem Finanzamt automatisch bis zum 28.02. des Folgejahres die Höhe und die Zeiträume Ihres Kinderkrankengeldbezugs.
  • Die Finanzamtsbescheinigung senden wir Ihnen kurz nach der Übermittlung per Post zu. Diese Bescheinigung ist wichtig für Ihre Steuererklärung, also heben Sie diese gut auf.

Ich helfe Ihnen gerne weiter

Haben Sie Fragen zum Thema Kinderkrankengeld? Sprechen Sie mit uns. Wir sorgen mit ausführlicher Beratung dafür, dass Sie sich im Fall der Fälle keine zusätzlichen Gedanken machen müssen.

A - E & M - N
Silke Beck

T 07331 9334-640

F 07331 9334-609