Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Verwaltungsrat der WMF Betriebskrankenkasse

gemäß §§ 46 Abs. 3 SGB IV, 28 Abs. 2 SVWO

Der Wahlausschuss der WMF Betriebskrankenkasse gibt bekannt, dass zur Wahl des Verwaltungsrats der WMF Betriebskrankenkasse aus der Wählergruppe der Versicherten eine Liste mit dem Kennwort ,,Industriegewerkschaft Metall“ eingereicht wurde. Aus der Wählergruppe der Arbeitgeber wurde eine Liste mit dem Kennwort "Freie Liste Simon" eingereicht.

Die Listen wurden vom Wahlausschuss in der Sitzung vom 8. Dezember 2022 gemäß § 23 SWVO geprüft und zugelassen. Für die Wählergruppen der Versicherten und der Arbeitgeber findet gemäß §§ 46 Abs. 2 SGB IV i. V. m. 28 Abs. 1 SVWO keine Wahlhandlung statt. Die Vorschlagslisten enthalten insgesamt nicht mehr Bewerber als Mitglieder zu wählen sind. Die in der Vorschlagsliste benannten Bewerber gelten mit Ablauf des Wahltags (31. Mai 2023) als gewählt (§ 28 Abs. 3 SVWO).

Das sind die Bewerber