Damit Sie den nötigen Biss haben

Funktionseinschränkungen des Kiefers und Zahn-Fehlstellungen sind Gründe, die eine kieferorthopädische Behandlung unerlässlich machen können. Eine solche Behandlung kann mitunter langwierig sein und setzt Geduld und konstruktive Mitarbeit der (überwiegend jungen) Patientinnen und Patienten voraus. Diese Mitwirkung wird von der WMF BKK mit einer Übernahme der Behandlungskosten in Höhe von bis zu 100 % belohnt. 

Wann kann eine Kostenübernahme erfolgen?

Der Zahnarzt hat anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppe festzustellen, ob der Grad einer Fehlstellung vorliegt, für deren Behandlung ein Leistungsanspruch generiert wird. Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (Befunde) sind in fünf Behandlungsbedarfsgrade eingeteilt. Ein Leistungsanspruch besteht bei den Graden 5, 4, und 3.

Wer hat welchen Anspruch auf Kostenübernahme?

Für Versicherte unter 18 Jahren übernehmen wir die vollen Behandlungskosten. Abhängig von der Zahl der in Behandlung befindlichen Kinder einer Familie verbleibt zunächst ein Eigenanteil zwischen 10 und 20 %, der nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der WMF BKK erstattet wird. Für volljährige Versicherte können wir die Behandlungskosten nur übernehmen, wenn schwere, ärztlich nachgewiesene Anomalien vorliegen.

Zahngesundes Sparprogramm

Im Rahmen unseres Bonusprogramms fördern wir unter anderem die Inanspruchnahme der professionellen Zahnreinigung. Haben Sie Ihren Termin schon vereinbart?

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