Hauptsache, es hilft!

Unter „Heil- und Hilfsmitteln“ sind zwei Gruppen von Leistungen zusammengefasst: medizinische Dienstleistungen und medizinische Sachleistungen. Die Erbringung dieser Leistungen erfolgt ausschließlich auf vertragsärztliche Verordnung. Für die WMF BKK bindend ist die „Heilmittel-Richtlinie“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland). Welche Hilfsmittel Ihnen zur Verfügung stehen, regelt das „Hilfsmittelverzeichnis“ des GKV-Spitzenverbandes (die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland).

Was sind Heilmittel?

Die WMF BKK trägt die Kosten für vertragsärztlich verordnete Heilmittel, wenn sie dazu beitragen,

  • eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern
  • eine gesundheitliche Schwächung zu beseitigen, die voraussichtlich zu einer Erkrankung führen würde
  • die Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes abzuwenden
  • die Pflegebedürftigkeit einer Patientin/eines Patienten zu vermeiden oder zu mindern

Zu den Heilmitteln zählen beispielsweise Massagen, Krankengymnastik und die Sprachtherapie.

Was sind Hilfsmittel?

Auch die Kosten für vertragsärztlich verordnete Hilfsmittel übernimmt die WMF BKK. Sie dienen dazu, die Bewältigung des Alltags im Falle einer körperlichen Beeinträchtigung sicherzustellen. Die Liste der Hilfsmittel umfasst unter anderem

  • Bestrahlungs- und Elektrostimulationsgeräte
  • Inhalations- und Atemtherapiegeräte
  • Kommunikations- und Mobilitätshilfen
  • Seh-, Sitz-, Sprech- und Stehhilfen
  • Pflegehilfsmittel zur Körperpflege oder zur Linderung von Beschwerden

zur Hilfsmittel Vertragspartnersuche

zur Hilfsmittel Vertragssuche

Sind Heil- und Hilfsmittel zuzahlungspflichtig?

Bei Inanspruchnahme von Heilmitteln müssen Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten sowie eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro entrichten. Für Hilfsmittel beträgt die Zuzahlung zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten. Für Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind – zum Beispiel Windeln bei Inkontinenz – ist der Eigenanteil auf 10,00 Euro monatlich begrenzt. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen für Heil- und Hilfsmittel befreit. Darüber hinaus wird die WMF BKK auf Antrag die finanziellen Verhältnisse der/des Versicherten berücksichtigen und gegebenenfalls die „Härtefall-Regelung“ anwenden.

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