Helfende Hände im eigenen Heim

Es gibt Ausnahmesituationen, in denen die Versorgung Ihres Haushaltes nicht mehr gewährleistet ist. Abhängig von Ihrem ganz persönlichen Bedarf bezuschusst die WMF BKK die Kosten für eine Haushaltshilfe. Der Verdienstausfall bei einer selbstbeschafften Haushaltshilfe wird mit 100% des Nettoentgelts, bis zum gesetzlichen Höchstkrankengeld, erstattet. 

Wann steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?

Zu den Voraussetzungen, unter denen Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben, zählen unter anderem:

  • ein stationärer Krankenhausaufenthalt
  • eine medizinische Reha-Maßnahme
  • ein Kuraufenthalt
  • eine akute Erkrankung

Eine kurze Zusammenfassung der Rahmenbedingungen zum Thema Haushaltshilfe finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des GKV-Spitzenverbandes und in der Satzung der WMF BKK.

Sprechen Sie rechtzeitig mit uns

Sie rechnen mit der Möglichkeit, auf eine Haushaltshilfe angewiesen zu sein? Dann sollten wir uns beizeiten über den Umfang Ihres Anspruchs austauschen, damit im Fall der Fälle alles geklärt ist.

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie