Auf dem kürzesten Weg

Die WMF BKK übernimmt Fahr- und Transportkosten, die im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Leistung anfallen. Dabei dienen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und die Wahl des jeweils kürzesten Weges der Vermeidung unnötiger Kosten. Der Umfang der Kostenübernahme ist unter anderem davon abhängig, ob es sich um die Fahrt zu einer stationären oder ambulanten Behandlung handelt.

Fahrten zu einer stationären Behandlung

Bei Fahrten zu einer stationären Behandlung übernehmen wir die Kosten, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungsbetrag hinausgehen. Die Zuzahlung beträgt je Fahrt zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro. Für Versicherte, die von Zuzahlungen befreit sind, entfällt der Eigenanteil.

Fahrten zu einer ambulanten Behandlung

Bei Fahrten zu einer ambulanten Behandlung übernehmen wir die Kosten, wenn

  • eine zwingende medizinische Notwendigkeit vorliegt
  • oder mit der ambulanten Behandlung eine gebotene stationäre Behandlung vermieden bzw. verkürzt wird.

Wann eine Behandlung als zwingend notwendig erachtet wird, ist keine Ansichtssache, sondern in den „Krankentransport-Richtlinien“ definiert. Diese vom Gemeinsamen Bundesausschuss erarbeiteten Richtlinien sind für uns verbindlich. Die aktuelle Fassung finden Sie hier:

Krankentransport-Richtlinien

Ihre Fragen zu Fahr- und Transportkosten

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie beispielsweise Fragen zur Wahl des Verkehrsmittels, zur Fahrtroute, zur Mitnahme von Begleitpersonen oder zu Möglichkeiten einer Befreiung von Eigenanteilen/Zuzahlungen haben. Wir beraten Sie gerne und kompetent.

Erst fragen, dann fahren