Berufsstarter sollten sich jetzt um ihre Krankenversicherung kümmern

Anfang September starten viele Auszubildende in ihre Berufsausbildung. In Deutschland gilt für alle Azubis die Krankenversicherungspflicht. Das heißt der Auszubildende muss eine eigene gesetzliche Krankenversicherung vorweisen können. „Im Idealfall wird die bereits vor Beginn der Ausbildung abgeschlossen. Spätestens 14 Tage nach dem Antritt muss die Krankenkasse jedoch endgültig festgelegt werden. Andernfalls versichert der Arbeitgeber den Auszubildenden in der Krankenkasse, in der er oder sie bereits zuvor familienversichert war,“ informiert der Vorstand der WMF Betriebskrankenkasse Jürgen Matkovic.

Finanzielle Sicherheit für Auszubildende

Auszubildende zahlen in die Sozialversicherung ein. Das bedeutet, neben dem Krankenversicherungsbeitrag leisten die Azubis Beiträge für die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Der Auszubildende ist zudem rundum abgesichert, da der Arbeitgeber auch einen Beitrag zur Unfallversicherung leistet. „Auszubildende müssen keine Krankenkassenbeiträge zahlen, wenn der Monatsverdienst nicht mehr als 325 € beträgt. Dann übernimmt der Arbeitgeber die fälligen Beiträge komplett“, ergänzt Matkovic.

Familienversicherung bis 25: Finanzielle Entlastung für Studierende und Auszubildende

Bei einer schulischen Ausbildung ohne Arbeitsentgelt oder bei einem Studium besteht die Möglichkeit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in der Familienversicherung zu bleiben. Hier ist jedoch zu beachten, dass das Einkommen nicht höher als 485 € / 520 € sein darf. Zudem sollte beachtet werden, dass das Auswahlkriterium für eine Krankenkasse nicht nur die Beitragshöhe sein sollte. Denn je nachdem welche Leistungen ein Versicherter nutzt, kann es sein, dass das durch einen niedrigeren Zusatzbeitrag ersparte Geld womöglich an anderer Stelle zusätzlich aufgebracht werden muss.

Wichtige Faktoren bei der Krankenkassenwahl: Leistungen, Service und Digitalisierung

Wesentlich ist also auch, welche Leistungen von der jeweiligen Krankenkasse angeboten werden und wie gut der Service (Öffnungszeiten, Erreichbarkeit) ist. Denn wenn man zwar einen niedrigen Zusatzbeitrag zahlt, sich aber wegen jeder genehmigungspflichtigen Leistung mit der Krankenkasse streiten muss oder niemanden erreicht, ist nichts gewonnen. „Gerade kleinere Krankenkasse bieten in solchen Fällen oftmals einen guten Service und kennen mitunter auch ihre Versicherten sogar persönlich. So kann – wenn sich eine Krankheit beim Versicherten anbahnt – teilweise schon vor Verschlechterung des Gesundheitszustands die ideale Behandlungsmethode gefunden werden“, fügt Jürgen Matkovic hinzu.

Auch die Digitalisierung spielt eine immer wichtigere Rolle. Viele Krankenkassen bieten mittlerweile ihren Service auch Online an. „Hierfür haben eine Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen – so auch unsere – Online-Geschäftsstellen für ihre Versicherten eingerichtet. Über die können sämtliche Prozesse bequem von Zuhause aus abgewickelt werden. Damit werden für den Versicherten beispielsweise die Einreichung von Anträgen oder auch Rechnungen erheblich vereinfacht,“ so Matkovic abschließend. All diese Punkte sollten im Vorfeld bei der Wahl der Krankenkasse beachtet werden.