Anpassung des Zusatzbeitragssatzes für das Jahr 2025
Als Ihr verlässlicher Partner für eine umfassende Gesundheitsvorsorge in allen Lebensphasen, informieren wir Sie heute über Änderungen zum Zusatzbeitragssatz. In den letzten Jahren konnten wir den Zusatzbeitragssatz trotz Kostendruck im Gesundheitswesen stabil halten.
Aufgrund der steigenden Kosten im Gesundheitswesen hat der Gesetzgeber nun den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2025 auf 2,50 % angehoben.
Auch die WMF BKK wird aufgrund der gestiegenen Leistungsausgaben den Zusatzbeitragssatz zum 01.01.2025 auf 2,45 % anpassen. Damit bleibt dieser weiterhin unter dem vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz.
Bis zum 31.01.2025 besteht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Hierfür ist die Abgabe einer Wahlerklärung bei der neuen Krankenkasse erforderlich. Eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse ist nur dann erforderlich, wenn Sie als freiwilliges Mitglied zukünftig zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen wechseln. Eine Übersicht zu den Beitragssätzen aller Krankenkassen finden Sie unter www.gkv-zusatzbeitraege.de.
Als Experten für persönliche Gesundheit stehen wir Ihnen auch zukünftig zur Seite. Im Rahmen unserer Neuausrichtung zur WMF BKK – Die Wellnesskasse werden wir unsere Leistungen und unseren Service für Sie in 2025 in den Bereichen Körper, Geist und Seele weiter ausweiten. Darüber informieren wir Sie zeitnah.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen und freuen uns darauf, Sie weiterhin auf Ihrem Weg zu mehr Gesundheit und Wohlbefinden zu unterstützen.