Anpassung des Zusatzbeitragssatzes für das Jahr 2026

 

Als Ihr verlässlicher Partner für eine umfassende Gesundheitsvorsorge in allen Lebensphasen, informieren wir Sie heute über Änderungen zum Zusatzbeitragssatz. Aufgrund der erneut steigenden Kosten im Gesundheitswesen hat der Gesetzgeber den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2026 auf 2,90 % angehoben.

In diesem Zusammenhang passt auch die WMF BKK den Zusatzbeitragssatz zum 01.01.2026 auf 2,85 % an. Damit bleibt dieser weiterhin unter dem vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz.

Bis zum 31.01.2026 besteht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht. Hierfür ist die Abgabe einer Wahlerklärung bei der neuen Krankenkasse erforderlich. Eine schriftliche Kündigung der Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse ist nur dann erforderlich, wenn Sie als freiwilliges Mitglied zukünftig zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen wechseln. Eine Übersicht zu den Beitragssätzen aller Krankenkassen finden Sie unter www.gkv-zusatzbeitraege.de.

Wir versichern, dass wir weiterhin als Experten für persönliche Gesundheit auch zukünftig an Ihrer Seite stehen. Als Wellnesskasse bauen wir unser Service- und Leistungsspektrum kontinuierlich aus, um Sie individuell zu beraten und zu versorgen.