Du möchtest zur WMF BKK wechseln und hast noch Fragen?
Wir sind Dennis, Jutta und Lucas. Wir helfen dir gerne persönlich weiter.
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Häufig gestellte Fragen zum Krankenkassenwechsel
Warum lohnt sich der Wechsel zur WMF BKK?
Bei der WMF BKK gibt es viel Wellness für wenig Beitrag: Du erhältst zahlreiche Extraleistungen für deine Gesundheit, z. B. 400 € Zuschuss für Präventionskurse, 400 € Zuschuss für Reiseimpfungen und 50 € Bonus für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportverein. Diese und viele weitere Wellnessleistungen bekommst du für einen Zusatzbeitrag von nur 2,85 %.
Wie kann ich die Krankenkasse wechseln?
- einfach und bequem den Online-Mitgliedschaftsantrag ausfüllen
- alles Weitere übernehmen wir für dich
Wie kann ich online zur WMF BKK wechseln?
Fülle einfach den Online-Mitgliedschaftsantrag aus – alles Weitere übernehmen wir für dich.
Ruf uns an, wenn du Fragen zum Krankenkassenwechsel hast oder Hilfe beim Antrag brauchst: 07331 9334-567
Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
- Die Krankenkasse kannst du grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt im Jahr wechseln.
- In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.
- Wenn deine aktuelle Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, kannst du sofort wechseln.
- Bei einem Arbeitgeberwechsel kannst du sofort wechseln (ohne Bindungs- und Kündigungsfrist).
- Dein Wechsel findet nahtlos statt: Du bist durchweg krankenversichert.
Ist ein Krankenkassenwechsel bei Arbeitgeberwechsel möglich?
Du kannst direkt zur WMF BKK wechseln, wenn:
- Du den Arbeitgeber wechselst,
- du zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnimmst
- oder eine Ausbildung beginnst.
Die Bindungs- und die Kündigungsfrist gelten dann nicht.
Dein Mitgliedschaftsantrag muss lediglich innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn bei uns eingegangen sein.
Muss ich bei meiner alten Krankenkasse kündigen?
- Nein, das erledigen wir für dich, sobald wir deinen Mitgliedschaftsantrag vorliegen haben.
- In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende.
Welche Fristen muss ich beim Krankenkassenwechsel beachten?
Grundsätzlich gilt:
- Ein Wechsel ist jederzeit möglich.
- Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 2 Kalendermonate zum Monatsende.
- Nach einem Wechsel gilt eine Bindungsfrist von 12 Monaten.
Ausnahmen sind:
- das Sonderkündigungsrecht, wenn deine aktuelle Krankenkasse den Beitrag erhöht
- wenn du den Arbeitgeber wechselst
- wenn du zum ersten Mal eine Beschäftigung aufnimmst
- wenn du eine Ausbildung beginnst
Kann ich meine Krankenkasse wechseln, wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird?
Wenn deine aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall gilt die 12-monatige Bindungsfrist nicht, d. h. du kannst auch dann kündigen, wenn du noch keine 12 Monate bei deiner derzeitigen Krankenkasse versichert warst.
Das ist zu beachten:
- Du kannst bis zum Ende des Monats, in dem der neue Beitrag erstmals gilt, kündigen.
- Es gilt eine 2-monatige Kündigungsfrist. Wenn du z. B. im Januar kündigst, kannst du ab dem 1. April bei der WMF BKK versichert sein.
Wann besteht ein Sonderkündigungsrecht?
- Bevor du die Krankenkasse wechseln kannst, musst du mindestens 12 Monate bei deiner alten Kasse versichert sein.
- Nach Ablauf der Bindungsfrist kannst du jederzeit die Krankenkasse wechseln.
- Dafür musst du eine 2-monatige Kündigungsfrist einhalten.
Ausnahmen:
Du kannst die Krankenkasse vor Ablauf der Bindungsfrist wechseln, wenn deine alte Krankenkasse
- zum ersten Mal einen Zusatzbeitrag erhebt
- oder ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag erhöht.
Wer hilft mir weiter, wenn ich Fragen zum Krankenkassenwechsel habe?
Dennis, Jutta und Lucas aus unserem Team helfen dir bei Fragen gerne weiter.
