Die unsichtbaren Dritten

Die Zahnmedizin hat bei der Entwicklung von Zahnersatz große Fortschritte gemacht. Das gilt sowohl für die Haltbarkeit und die Funktionalität wie auch für die Ästhetik. Welche Art von Zahnersatz Sie im Bedarfsfall wählen, entscheiden Sie nach einer eingehenden Untersuchung und Beratung durch Ihren Zahnarzt. 

Wir brauchen einen Plan

Auf Basis der gegebenen Notwendigkeiten und Ihrer Wünsche erstellt Ihr Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan. Er ist die Grundlage, auf der wir den Umfang unserer Kostenübernahme definieren. Richtschnur für unsere Leistungszusage ist der sogenannte „befundbezogene Festzuschuss“. Dieser beträgt ca. 60 % der festgelegten Beträge für die Regelversorgung.

Regelmäßig rechnet sich

Ob und wie viel wir über den oben angeführten Festzuschuss hinaus leisten, liegt in Ihrer Hand. Regelmäßige zahnärztliche Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen, die Sie mit entsprechenden Einträgen in Ihrem Bonusheft dokumentieren, bringen Ihnen

  • zusätzlich 10 %, wenn Sie während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Behandlung mindestens einmal kalenderjährlich beim Zahnarzt waren (für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: einmal je Kalenderhalbjahr).
  • zusätzlich 15 %, wenn Sie während der letzten zehn Jahre vor Beginn der Behandlung mindestens einmal kalenderjährlich beim Zahnarzt waren.

Bitte wenden Sie sich vor Behandlungsbeginn an uns, damit wir den Heil- und Kostenplan gemeinsam besprechen und berechnen können.

Es geht noch preiswerter

Die Münchener MediKompass GmbH hat mit „zahngebot.de“ ein Online-Portal entwickelt, das Ihnen erlaubt, Angebote für Zahnersatz miteinander zu vergleichen und sich für einen Arzt zu entscheiden, der nach Ihrem Dafürhalten das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Ein Bewertungssystem hilft Ihnen, die Qualität jedes Angebots zu prüfen. Basis für jede Berechnung ist auch hier der Heil- und Kostenplan. 

Zum Online-Portal zahngebot.de