Wenn Ihr Kopf in der Falle sitzt

Kein Mensch ist davor gefeit, in eine mentale Situation zu geraten, aus der er sich mit eigener Kraft nicht mehr befreien kann. Deshalb übernimmt die WMF BKK die vollen Kosten für eine ärztlich angezeigte Psychotherapie, sofern sie von zugelassenen Psychotherapeuten oder Vertragsärzten durchgeführt wird.

Wann ist eine psychische Störung eine Krankheit?

Das Spektrum psychischer Störungen ist groß, ihre Ausprägungsformen sind vielfältig. Einen Leistungsausschluss aufgrund von Vorerkrankungen, wie es ihn in der privaten Krankenversicherung gibt, kennt die WMF BKK nicht. Zu den psychischen Störungen, die fraglos als Krankheit einzustufen sind, gehören unter anderem:

  • Angststörungen
  • Depressionen
  • Essstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Psychosomatische Störungen
  • Süchte
  • Verhaltensstörungen
  • Zwangsstörungen

Die Feststellung einer solchen Störung obliegt einem Psychologischen Psychotherapeuten oder einem Arzt, jeweils mit Kassenzulassung.

Welche psychotherapeutischen Behandlungsformen kommen in Frage?

Im Sinne einer qualitativ hochwertigen Behandlung beschränkt die WMF BKK ihre Leistungszusage auf solche Behandlungsformen, die wissenschaftlich anerkannten Standards genügen. Dazu zählen:

  • Verhaltenstherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Analytische Psychotherapie (Psychoanalyse)

Der Nutzen anderer psychotherapeutischer Verfahren ist aktuell nicht hinreichend wissenschaftlich belegt, weshalb beispielsweise die Kosten für eine Gesprächstherapie nicht von uns getragen werden dürfen.

Unterstützung aus erster Hand

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen. Damit sichergestellt ist, dass Sie nach der Falle im Kopf nicht auch in eine Kostenfalle geraten.

Wir sprechen das mit Ihnen durch