Schneller Zugang zur Psychotherapie

Mit dem Vertrag über eine besondere psychotherapeutische Versorgung von Patienten im ambulanten Bereich in Baden-Württemberg bieten seit 01.07.2019 die Betriebskrankenkassen ihren Versicherten ein verbessertes Angebot bei niedergelassenen Psychotherapeuten.

Ziel ist v.a. der Beginn einer Psychotherapie ohne lange Wartezeit sowie die Förderung bestimmter Psychotherapieverfahren. Im Vertrag wurde der Verwaltungsaufwand für die Beteiligten stark reduziert. Darüber hinaus gibt es eine attraktive Vergütung für bestimmte Therapieleistungen für die Psychotherapeuten.

Vorteil: Schnelle Therapie

  • Erstkontakt zum Psychotherapeuten innerhalb 2 Wochen nach Anmeldung, in dringenden Fällen von 3 Tagen
  • Therapiebeginn spätestens 4 Wochen nach Diagnosesicherung, in dringenden Fällen nach 7 Tagen
  • Anzeige freier Therapieplätze im Internet
  • durch frühen Therapiebeginn Verringerung der Therapiedauer und Vermeidung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und stationären Aufenthalten
  • i.d.R. Begrenzung der Wartezeit bei vereinbarten Terminen auf 30 Minuten (bevorzugte Behandlung von Not-/Akutfällen)
  • mind. eine Abendsprechstunde (Terminsprechstunde) pro Woche für Berufstätige bis mindestens 20:00 Uhr.

Vorteil: Förderung bestimmter Verfahren

  • Gruppentherapie als Ergänzung zur Einzeltherapie wird häufiger angeboten und durchgeführt
  • Förderung neuer Psychotherapieverfahren wie Systemische Psychotherapie, Hypnotherapie, Interpersonelle Psychotherapie und EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing)

Voraussetzungen

  • Diagnose einer psychischen Erkrankung, die eine Psychotherapie erfordert bzw. der Verdacht auf eine solche Diagnose
  • Versichert bei einer teilnehmenden Betriebskrankenkasse

Teilnahme

  • Einschreibung bei einem teilnehmenden Psychotherapeuten
  • Liste der teilnehmenden Psychotherapeuten unter https://www.medi-arztsuche.de/
  • Interessierte Versicherte wenden sich bitte an ihre teilnehmende Betriebskrankenkasse