Sie kümmern sich um Ihr Kind – wir um alles andere

Wenn Sie wegen der Betreuung und Pflege Ihres kranken Kindes von Ihrem Arbeitgeber freigestellt sind, aber keinen Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung haben, erhalten Sie Krankengeld bei Erkrankung des Kindes von der WMF Betriebskrankenkasse.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ihr Bezug von Kinderkrankengeld ist an bestimmte gesetzlichen Voraussetzungen geknüpft:

Bei Erkrankung des Kindes:

  • Die Antragstellerin/der Antragsteller hat grundsätzlich selbst einen Anspruch auf Krankengeld.
  • Das kranke Kind ist jünger als zwölf Jahre.
  • Kinderkrankengeld wird nicht automatisch, sondern auf Antrag gezahlt.
  • Die Notwendigkeit der Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes ist ärztlich attestiert
  • Das Kind kann nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person versorgt werden.

 

Anspruch auf Kinderkrankengeld im Jahr 2024

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für gesetzlich Versicherte im Kalenderjahr 2024 je Elternteil längstens für 15 Arbeitstage, bei mehreren Kindern für maximal 35 Arbeitstage. Für alleinerziehende Versicherte längstens für 30 Arbeitstage , bei mehreren Kindern für 70 Arbeitstage.

 

Wie hoch ist mein Kinderkrankengeld?

Um die Höhe Ihres Kinderkrankengeldes zu berechnen, benötigen wir Informationen zu Ihrem Einkommen. Die Informationen fordern wir von Ihrem Arbeitgeber an.

  • Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettogehalts.
  • Sofern Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld erhalten haben, beträgt Ihr Kinderkrankengeld sogar 100 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.
  • Bitte beachten Sie, dass vom ermittelten Kinderkrankengeld gegebenenfalls noch Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden.
  • Aufgrund gesetzlicher Regelungen beträgt das maximale Kinderkrankengeld 112,88 Euro pro Tag im Jahr 2022.

Muss ich mich um meine Sozialversicherungsbeiträge kümmern?

Wir kümmern uns um Ihre Beiträge.

  • In der Zeit, in der Sie Kinderkrankengeld bekommen, zahlen Sie keine Krankenversicherungsbeiträge.
  • Wir führen den Anteil Ihrer Beiträge von Ihrem individuellen Kinderkrankengeld direkt an die entsprechenden Versicherungen für Sie ab, sofern Sie Beiträge in der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Was muss ich bei der Steuererklärung vorlegen?

  • Wenn Sie Kinderkrankengeld erhalten haben, müssen Sie dies auch in Ihrer Steuererklärung belegen. Wir übermitteln dem Finanzamt automatisch bis zum 28.02. des Folgejahres die Höhe und die Zeiträume Ihres Kinderkrankengeldbezugs.
  • Die Finanzamtsbescheinigung senden wir Ihnen kurz nach der Übermittlung per Post zu. Diese Bescheinigung ist wichtig für Ihre Steuererklärung, also heben Sie diese gut auf.

Wir bleiben keine Antwort schuldig

Haben Sie Fragen zum Thema Kinderkrankengeld? Sprechen Sie mit uns. Wir sorgen mit ausführlicher Beratung dafür, dass Sie sich im Fall der Fälle keine zusätzlichen Gedanken machen müssen.

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie