Versicherungsschutz in Europa: Wir setzen alles auf eine Karte

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) haben Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts Anspruch auf medizinische Notfall-Versorgung. Der Geltungsbereich der EHIC erstreckt sich auf alle Länder der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Umfang und Kosten der Versorgung orientieren sich an den rechtlichen Regelungen des jeweiligen Landes. Die EHIC ist auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt.

Die Europäische Krankenversicherungskarte: das sollten Sie beachten

Wichtig zu wissen: Wenngleich sie grenzüberschreitende Sicherheit bietet, hat die EHIC ihre Grenzen:

  • Sie ist kein Ersatz für eine private Auslandskrankenversicherung. So sind zum Beispiel Kosten für einen Kranken-Rücktransport nach Deutschland nicht mit der EHIC abgedeckt.
  • Unternehmen Sie eine Reise ins EU-Ausland eigens zum Zweck einer medizinischen Behandlung, so können die entstehenden Kosten nicht über die EHIC abgegolten werden.

Die Merkblätter „Urlaub im Ausland“ der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland informieren Sie ausführlich über Ihren Krankenversicherungsschutz im Rahmen eines Auslandsaufenthalts. Machen Sie sich schlau:

Merkblätter „Urlaub im Ausland“