Ambulante Vorsorgeleistungen

Bei der "offenen Badekur" bezahlen wir einen Kurzuschuss für Kosten der Verpflegung und Unterkunft. Alle 3 Jahre kann bei entsprechender medizinischer Indikation eine ambulante Kur in Anspruch genommen werden.
Die Kosten der badeärztlichen Behandlung und der Heilmaßnahme werden abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile übernommen. Wir gewähren darüber hinaus noch einen Zuschuss in Höhe von 13,00 Euro (bzw. 21,00 Euro für chonisch kranke Kleinkinder) je Kalendertag.


