Arzneimittel

Ihr Arzt wählt für Sie aus tausenden von Medikamenten das richtige aus. Allerdings können nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht erstattet werden. Ausnahmen gibt es bei Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.
Nicht erstattungsfähige Arzneimittel
Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (z. B. Viagra), dürfen leider nicht erstattet werden.
Festpreis für Medikamente und Mehrkosten
Verordnet ein Arzt ein Medikament über den sogenannten Fest- oder Höchstpreisen, haben Sie die Mehrkosten zu tragen. Fragen Sie deshalb nach Alternativen.
Zuzahlung zwischen 5 und 10 Euro
Die Zuzahlung zu Arzneimitteln beträgt 10% des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Abgabepreis unter 5 Euro, zahlen Sie nur den geringeren Betrag.
Arzneimittel ohne Zuzahlung
Eine Vielzahl von Medikamenten erhalten Sie zuzahlungsfrei in Ihrer Apotheke. In der 14-tägig aktualisierten Übersicht des GKV Spitzenverbandes können Sie überprüfen, ob ein Ihnen verordnetes Arzneimittel zuzahlungsbefreit ist und ob es weitere zuzahlungsbefreite Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung gibt.
Suche nach zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln
Beachten Sie bitte, dass die Suche nach zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln keinen Ersatz für die ärztliche Beratung darstellt und keine Empfehlungen beinhaltet. Die Entscheidung, ob ein alternatives, zuzahlungsbefreites Arzneimittel für Sie in Frage kommt, muss Ihr Arzt treffen. Darüber hinaus kann die Auswahl durch Rabattverträge eingeschränkt sein.


