Fahrkosten

Wir zahlen Fahr- und Transportkosten bei stationären Leistungen, z. B. Krankenhausbehandlung und bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus. Der Eigenanteil beträgt 10% der Fahrkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Bei Fahrkosten, die aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation anfallen, entfällt diese Zuzahlung.
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung dürfen grundsätzlich nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden.
Ausnahmen gibt es bei zwingenden medizinischen Gründen, z. B. bei Dialyse, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie. Auch für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "aG", "BL" oder "H" sowie für Versicherte in den Pflegestufen 2 oder 3 können ambulante Fahrkosten übernommen werden. Die Kostenübernahme ist vorher durch uns zu genehmigen.


