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Heil- und Hilfsmittel

Wir übernehmen die Kosten für Heil- und Hilfsmittel nach Vertragssätzen bzw. Festbeträgen.

Zu den Heilmitteln gehören beispielsweise Massagen, Bäder, Krankengymnastik und Sprachtherapie. Die Zuzahlung des Patienten beträgt 10% des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Rollstühle, Prothesen und Hörgeräte. Die Zuzahlung beträgt 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Preis des Hilfsmittels unter 5 Euro, zahlen Sie nur den geringeren Betrag. Bei Hilfsmitteln, die für den Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln) ist die Zuzahlung auf 10 Euro im Monat begrenzt.

Die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und sonstige Sehhilfen dürfen von Krankenkassen generell nicht mehr übernommen werden. Ausgenommen von dieser gesetzlichen Vorgabe sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie schwer sehbehinderte Menschen.

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