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Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Erkrankt ein versichertes Kind (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind), so erhalten Sie – sofern Sie keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber haben - Krankengeld für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr je Kind (insgesamt maximal 25 Arbeitstage). Für Alleinstehende verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Arbeitstage je Kind bzw. 50 Tage insgesamt.

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