Pflegeversicherung

Alle Mitglieder der WMF Betriebskrankenkasse – einschließlich Ihrer Angehörigen – sind auch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung soll allen Pflegebedürftigen Hilfe leisten, die wegen der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.
Was heißt "pflegebedürftig"?
Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“ auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in „erheblichem“ oder „höheren“ Maße der Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung bedürfen.
Beurteilung Pflegebedürftigkeit
Die WMF Betriebskrankenkasse bezahlt sowohl Leistungen der häuslichen als auch der vollstationären Pflege. Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher der drei Pflegestufen sie zuzuordnen ist, entscheiden wir aufgrund einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK).
Das richtige Pflegeangebot finden
Geeignete Pflegeeinrichtung suchen
Unter www.bkk-pflege.de können Pflegebedürftige und Angehörige ein passendes Pflegeheim, einen ambulanten Pflegedienst, spezielle Betreuungsangebote für Demenzkranke und Behinderte oder ein Hospiz finden. Diese vom BKK-System konzipierte Datenbank liefert eine Übersicht über 35.000 Leistungsangebote. Nutzerfreundliche Suchfunktionen ermöglichen sowohl eine regionale Auswahl, als auch einen Preisvergleich zwischen den entsprechenden Leistungsanbietern.
Leistungs-Höchstgrenzen häusliche Pflege
Mit dem ab 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde eine stufenweise Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung beschlossen. Zur Finanzierung wurde der Beitragssatz ab diesem Zeitpunkt von 1,7 auf 1,95% erhöht. Kinderlose Mitglieder zahlen weiterhin einen Beitragszuschlag von 0,25%.
| Pflege-Sachleistungen: Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von monatlich | Pflegegeld monatlich |
|
|---|---|---|
| Pflegestufe I ab 1.7.2008: ab 2010: ab 2012: |
420 Euro 440 Euro 450 Euro |
215 Euro 225 Euro 235 Euro |
| Pflegestufe II ab 1.7.2008: ab 2010: ab 2012: |
980 Euro 1.040 Euro 1.100 Euro |
420 Euro 430 Euro 440 Euro |
| Pflegestufe III ab 1.7.2008: ab 2010: ab 2012: |
1.470 Euro 1.510 Euro 1.550 Euro |
675 Euro 685 Euro 700 Euro |
| Pflegestufe III (Härtefälle) ab 1.7.2008: ab 2010: ab 2012: |
1.918 Euro 1.918 Euro 1.918 Euro |


