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Pflegeversicherung

Alle Mitglieder der WMF Betriebskrankenkasse – einschließlich Ihrer Angehörigen – sind auch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung soll allen Pflegebedürftigen Hilfe leisten, die wegen der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.

Was heißt "pflegebedürftig"?

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung bei den „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“ auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in „erheblichem“ oder „höheren“ Maße der Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung bedürfen.

Beurteilung Pflegebedürftigkeit

Die WMF Betriebskrankenkasse bezahlt sowohl Leistungen der häuslichen als auch der vollstationären Pflege. Ob Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher der drei Pflegestufen sie zuzuordnen ist, entscheiden wir aufgrund einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK).

Das richtige Pflegeangebot finden

Geeignete Pflegeeinrichtung suchen

Unter www.bkk-pflege.de können Pflegebedürftige und Angehörige ein passendes Pflegeheim, einen ambulanten Pflegedienst, spezielle Betreuungsangebote für Demenzkranke und Behinderte oder ein Hospiz finden. Diese vom BKK-System konzipierte Datenbank liefert eine Übersicht über 35.000 Leistungsangebote. Nutzerfreundliche Suchfunktionen ermöglichen sowohl eine regionale Auswahl, als auch einen Preisvergleich zwischen den entsprechenden Leistungsanbietern.

 

Leistungs-Höchstgrenzen häusliche Pflege

Mit dem ab 01.07.2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde eine stufenweise Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung beschlossen. Zur Finanzierung wurde der Beitragssatz ab diesem Zeitpunkt von 1,7 auf 1,95% erhöht. Kinderlose Mitglieder zahlen weiterhin einen Beitragszuschlag von 0,25%.


Pflege-Sachleistungen:
Pflegeeinsätze bis zu einem
Gesamtwert von monatlich
Pflegegeld
monatlich
Pflegestufe I
ab 1.7.2008:
ab 2010:
ab 2012:

420 Euro
440 Euro
450 Euro

215 Euro
225 Euro
235 Euro
Pflegestufe II
ab 1.7.2008:
ab 2010:
ab 2012:

980 Euro
1.040 Euro
1.100 Euro

420 Euro
430 Euro
440 Euro
Pflegestufe III
ab 1.7.2008:
ab 2010:
ab 2012:

1.470 Euro
1.510 Euro
1.550 Euro

675 Euro
685 Euro
700 Euro
Pflegestufe III (Härtefälle)
ab 1.7.2008:
ab 2010:
ab 2012:

1.918 Euro
1.918 Euro
1.918 Euro

Rufen Sie uns an: Service-Telefon - 07331 25 8264
Schreiben Sie uns eine E-Mail: info@wmf-bkk.de
Postadresse:

WMF Betriebskrankenkasse
Eberhardstraße
73312 Geislingen


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