Zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz, KFO-Behandlung)

Freie Zahnarztwahl
Bei der zahnärztlichen Behandlung haben Sie mit der Versichertenkarte die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten.
Festzuschuss bei Kostenbeteiligung
Wir beteiligen uns an den Kosten für den Zahnersatz mit einem Festzuschuss, der sich nach dem individuellen zahnärztlichen Befund richtet.
Bis zu 30 % zusätzliche Kostenübernahme möglich
Der Festzuschuss erhöht sich um 20%, wenn Sie in jedem der vergangenen fünf Jahre eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen haben. Können Sie zehn Jahre Vorsorge nachweisen, erhöht sich der Zuschuss um weitere 10%.
Den befundorientierten Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn der von Ihnen gewählte Zahnersatz nicht zur Regelversorgung gehört, wie z. B. Implantate.
Wie hoch ist Ihr persönlicher Festzuschuss?
Fragen Sie uns einfach vor Behandlungsbeginn.Bei wesentlichen Funktionseinschränkungen (Kiefer-/Zahnfehlstellungen) übernehmen wir für Versicherte 80% der Kosten für die kieferorthopädische Behandlung, wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt. Wir erstatten den Restbetrag, wenn die Behandlung vollständig abgeschlossen wird.


