Zuzahlungen

Ab 18 Jahren werden Zuzahlungen fällig

Zuzahlungen müssen von allen Patienten ab dem 18. Lebensjahr für alle medizinischen Leistungen erhoben werden. Dabei gelten klare Belastungsobergrenzen. So darf die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten 2 % der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten.

Freibeträge bei Familien

Bei Familien werden die geleisteten Eigenbeteiligungen und die Bruttoeinnahmen des Familienverbundes zusammengerechnet. Bei der Ermittlung des Familieneinkommens werden besondere Freibeträge berücksichtigt.

Unser Tipp: Bitte bewahren Sie die Belege über geleistete Zuzahlungen auf oder führen Sie ein Quittungsheft. So können wir Ihnen zuviel gezahlte Beträge erstatten.

1 % Zuzahlungsgrenze für chronisch Kranke

Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung reduziert sich die Belastung auf 1%. Als chronisch krank gelten Versicherte, die wegen einer Erkrankung in Dauerbehandlung sind und zusätzlich

  • sich in Pflegestufe 2 oder 3 befinden oder
  • zu 60% behindert sind oder
  • ohne kontinuierliche Behandlung die Krankheit lebensbedrohend oder lebensverkürzend wäre bzw. die Lebensqualität dauerhaft beeinträchtigen würde.

Bedingungen

Die Belastungsgrenze von 1% des Einkommens für Zuzahlungen von chronisch Kranken gilt nur, wenn diese

  • an einem bestehenden strukturierten Behandlungsprogramm (DMP) für chronisch Kranke teilnehmen oder
  • sich laut der Bescheinigung des behandelnden Arztes therapiegerecht verhalten haben.

Darüber hinaus macht der Gesetzgeber in verschiedenen Fällen die Reduzierung der Belastungsgrenze von der Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen abhängig. Wir empfehlen ihnen daher, alle von uns angebotenen Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen.

Rufen Sie uns an: Service-Telefon - 07331 25 8264
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