Basisleistungen
Hier finden Sie die gesetzlichen Leistungen von A wie Ambulantes Operieren bis Z wie Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz mit einer kurzen Beschreibung.
Ambulantes Operieren
Viele Operationen können heute ohne stationäre Behandlung durchgeführt werden. Die Kosten hierfür trägt Ihre WMF BKK.
Arzneimittel
Ihr Arzt wählt für Sie aus tausenden von Medikamenten das richtige aus. Allerdings können nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht erstattet werden.
Ärztliche Betreuung
Mit Ihrer Versichertenkarte können Sie unter den zugelassenen Ärzten frei wählen. Dies gilt für Haus- und Fachärzte.
Fahrkosten
Wir zahlen Fahr- und Transportkosten bei stationären Leistungen, z. B. Krankenhausbehandlung und bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus.
Früherkennung
Krebs sollte man früh erkennen, damit es nicht zu spät ist. Deswegen bezahlen wir einmal jährlich eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung.
Krankengeld
Bei langwierigen Erkrankungen übernehmen wir den Verdienstausfall in Form von Krankengeld, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erschöpft ist.
Krankenhausbehandlung
Wir sichern Ihnen moderne, wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethoden. Hierbei übernehmen wir die Kosten für ärztliche Behandlung, Operation, Krankenpflege, Medikamente, Unterkunft und Verpflegung.
Mutterschaftsgeld und ergänzende Leistungen
Neben der Mutterschaftsvorsorge werden Schwangerschaftsgymnastik, Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei-, Heilmittel und die Kosten der Entbindung in der Klinik voll bezahlt.
Pflegeversicherung
Alle Mitglieder der WMF Betriebskrankenkasse – einschließlich Ihrer Angehörigen – sind auch pflegeversichert.
Vorsorge und Rehabilitation
Neben der Rentenversicherung leisten auch wir als WMF Betriebskrankenkasse Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Verhütung von Krankheiten oder zur Wiederherstellung der Gesundheit für Kinder, Erwachsene, Mütter und Väter.
Zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz, KFO-Behandlung)
Bei der zahnärztlichen Behandlung haben Sie mit der Versichertenkarte die freie Wahl unter den Vertragszahnärzten. Wir beteiligen uns an den Kosten für den Zahnersatz mit einem Festzuschuss.
Zuzahlungen
Zuzahlungen müssen von allen Patienten ab dem 18. Lebensjahr für alle medizinischen Leistungen erhoben werden. Dabei gelten klare Belastungsobergrenzen.














