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Erweiterte Kindervorsorgeleistungen

Die Vorsorgeuntersuchungen U1 (Neugeborenen-Untersuchung) bis U9 (5. Lebensjahr) finden zunächst in engen zeitlichen Abständen statt.

Die bisher zwischen dem 2. (U7) und 4. (U8) Lebensjahr klaffende Lücke wird nun zum 01.07.2008 durch Anpassung der „Kinder-Richtlinien“ vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen geschlossen.

Für Kinder im 3. Lebensjahr, und damit rechtzeitig zur Erkennung von Störungen der Sprache, Motorik und Sehkraft, die genau in dieser Altersgruppe häufig auftreten, wird damit die U7a („Kindergartencheck“) zur Kassenleistung.

Die WMF Betriebskrankenkasse nutzt darüber hinaus jedes weitere, auf Landesebene vereinbarte Zusatzangebot zur weitergehenden Vorsorge Ihrer Kinder.

Möchten Sie mehr über die erweiterten Kindervorsorgeleistungen wissen?

Für spezifische Anfragen stehen wir Ihnen sehr gerne unter folgender Rufnummer zur Verfügung:

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