Hintergrundinformation zu Rabattverträgen
Die Apotheker sind durch das neue Gesetz dazu verpflichtet, Arzneimittel derjenigen Hersteller abzugeben, mit denen die Krankenkasse Rabattverträge geschlossen hat.
Bei Ihrer WMF Betriebskrankenkasse sind dies durchweg zuverlässige, namhafte Firmen (ratiopharm, Merck dura, Heumann, Teva, ProStrakan oder AbZ Pharma). Ziel der neuen Verschreibungs- und Abgabepraxis ist es, den Ausgabenanstieg im Arzneimittelsektor zu reduzieren. Dies ist auch für Sie als Beitragszahler von Interesse.
In der Apotheke müssen dann bei einem auf Rezept verordneten Arzneimittel bzw. Wirkstoff gegebenenfalls folgende Fragen geklärt werden:
- Existieren zu diesem Arzneimittel bzw. Wirkstoff bei der WMF Betriebskrankenkasse Rabattverträge?
- Wenn Rabattverträge existieren: Mit welchen Herstellern?
- Ist das verschriebene Arzneimittel durch ein Produkt eines Vertrags-Herstellers austauschbar?
- Wenn austauschbar: Ist das Produkt von einem dieser Hersteller in der Apotheke vorrätig?
- Wenn nicht vorrätig: Wäre es bei Bestellung lieferbar?
Grundsätzlich behält der Arzt jedoch die Therapiehoheit. Er hat die Möglichkeit, seine Verordnung auf das Arzneimittel eines bestimmten Herstellers zu beschränken und einen Austausch durch die Apotheke ausdrücklich auszuschließen. Diese Möglichkeit hat der Arzt unabhängig davon, ob der Hersteller Vertragspartner von uns ist oder nicht.
Die Beschränkung auf das Produkt eines bestimmten Herstellers kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn eine Tablette von einem Hersteller teilbar angeboten wird, von einem anderen Hersteller jedoch nicht oder wenn Unverträglichkeiten für bestimmte, nicht in allen Produkten enthaltene Inhaltsstoffe bestehen.






