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Der Gesundheitsfonds

Arzneimittel auf Geldscheinen

Der Gesetzgeber will es so: zum 01. Januar 2009 bekommt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht nur einen durch die Bundesregierung einheitlich festgelegten Beitragssatz...

... sondern auch ein Konstrukt, das die Einnahmen aller gesetzlichen Krankenkassen "sammeln" soll, den Gesundheitsfonds. Seine Funktionsweise ist in der nachfolgenden Grafik vereinfacht dargestellt.

Klicken Sie auf die Grafik, um diese zu vergrößern.

Das aufsichtführende Bundesministerium für Gesundheit verklärt das Fondsgebilde in öffentlichen Stellungnahmen gern als Neugestaltung der GKV-Finanzierung. Dabei ändert sich rein strukturell betrachtet fast nichts. Haupteinnahmen der GKV bleiben weiterhin die einkommensabhängig bemessenen Beiträge auf das Entgelt abhängig beschäftigter Arbeitnehmer und auf die Zahlbeträge der Renten. Eine Antwort darauf, wie steigende Beiträge für die Sozialversicherung zukünftig vermieden oder begrenzt werden können, bleibt der Gesundheitsfonds schuldig.

Von der Politik als „zentrales Element“ der letzten Gesundheitsreform bejubelt, ist der Gesundheitsfonds tatsächlich der überflüssige Auswuchs eines politischen Minimalkompromisses zwischen den beiden Regierungsparteien der großen Koalition.

Der Gesundheitsfonds in Stichworten


Status Quo
Gesundheitsfonds

Für wen gilt der Beitragssatz?

kassenindividuell

bundeseinheitlich

Wer setzt den Beitragssatz fest? die Krankenkasse, nach Beschluss des eigenen Verwaltungsrates und Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde die Bundesregierung, nach Auswertung eines beim Bundesversicherungsamt zu bildenden Schätzerkreises
Wann wird der Beitragssatz festgesetzt? individuell nach dem konkreten Finanzbedarf der jeweiligen Krankenkasse
für erforderlich gehaltene Veränderungen jeweils zum 01. November eines Jahres mit Wirkung ab dem 01. Januar des Folgejahres

Die Krankenkassen verlieren durch die Neuregelung weitgehend ihren Einfluss auf die eigene Einnahmesituation. Ihnen bleibt lediglich die Möglichkeit, von Ihren Mitgliedern einen einkommensabhängigen oder pauschalen Zusatzbeitrag zu erheben, wenn sie mit den durch den Morbi-RSA zugewiesenen Finanzmitteln nicht auskommen. Das Risiko für krankheitsbedingt steigende, nicht wirksam steuerbare Ausgaben, die eine Krankenkasse zusätzlich finanzieren muss, trägt damit allein das Mitglied. Entscheidet sich die Bundesregierung aus politischen Motiven dafür, den Einheitsbeitragssatz trotz eines solchen Szenarios nicht zu erhöhen, wird durch den dann nötigen Zusatzbeitrag einseitig das Mitglied belastet. Eine Aufteilung nach Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil wird es beim Zusatzbeitrag nicht geben.

Darüber hinaus ist die genaue Höhe des zukünftig einheitlichen Beitragssatzes äußerst umstritten. Aktuell liegt der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz in der GKV bei ca. 14,9 Prozent (inklusive 0,9 Prozent zusätzlichem Beitragssatz der Mitglieder). Prognosen, die den Einheitsbeitrag in der Größenordnung von 15,5 Prozent oder sogar darüber sehen, werden von der Bundesregierung als spekulativ zurückgewiesen. Mittlerweile wurden aber bereits mit den Haus- und Fachärzten für 2009 Mehrausgaben von 2,7 Milliarden Euro ausgehandelt. Dies entspricht in etwa 0,27 Beitragssatzpunkten. Im Krankenhausbereich werden aktuell weitere Ausgabensteigerungen in der Größenordnung von mindestens drei Milliarden Euro (0,3 Beitragssatzpunkte) diskutiert. Auch die derzeit überproportional steigenden Ausgaben für Arzneimittel werden bei der Festlegung des bundesweit einheitlichen Beitragssatzes für Anpassungsbedarf nach oben sorgen.

Bei den bereits genannten Versprechen der Politik an die Seite der Leistungserbringer wird es nicht bleiben. Ob der für 2009 um 1,5 Milliarden Euro aufgestockte Bundeszuschuss aus Steuermitteln (derzeit 2,5 Mrd. Euro) tatsächlich ab dem Jahr 2010 jährlich in gleicher Höhe wachsen wird, steht noch in den Sternen. Bisher hat die Bundesregierung keine Angaben zur Finanzierung dieses Zuschusses gemacht, der am Ende jährlich 14 Milliarden Euro betragen soll. Ob sich die Politik langfristig - besonders auch in Zeiten knapperer Haushaltsmittel - an diese Unterstütungszusage für die GKV hält, bleibt abzuwarten.

Eines ist jedoch sicher:

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Effekte des Gesundheitsfonds am ehesten in Ihren Geldbeuteln spüren. Unser Anliegen als WMF BKK ist es daher, für Sie als Versicherte/n einen Mehrwert durch qualitativ hochwertige Leistungen und eine ebensolche Versorgung und Beratung sicherzustellen.

heute. morgen. immer.

 

 

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