Hintergründe zum 8. Satzungsnachtrag
In der Verwaltungsratssitzung am 9. Juli 2010 wurde der 8. Satzungsnachtrag beschlossen. Dieser beinhaltet die Reduzierung des Zuschusses im Bereich der Präventionsmaßnahmen von bisher 100 Prozent auf 80 Prozent.
Auslöser für diese Änderung war die bereits im Kalenderjahr 2009 gestellte Forderung des Bundesversicherungsamtes (BVA), die Kosten im Bereich der Gesundheitsförderung zu senken. Nach intensiven Gesprächen mit dem BVA wurden unsererseits verschiedene Lösungsoptionen simuliert. Wichtig war uns, dass wir Sie weiterhin großzügig bei der Durchführung gesundheitsfördernder Aktivitäten unterstützten können. Deshalb werden wir Ihnen weiterhin den „Mehr-Wert“ von insgesamt 800 Euro pro Kalenderjahr in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Entspannung und Sucht bieten. Zukünftig wird hier jedoch bei der Erstattung ein Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent pro Maßnahme einbehalten.




